Prisma Life Rentenversicherung kündigen - sofort wirksam?

27. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
AngelBrit
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Prisma Life Rentenversicherung kündigen - sofort wirksam?

Guten Abend allerseits. :)
Um schnell zum Thema zu kommen:
Ich möchte, muss sogar, meinen Vertrag bei Prisma Life und deren Rentenversicherung kündigen aufgrund von Kosten, die für die nächsten Monate unerwartet angefallen sind und diese Vorrang haben.

Reicht es wenn ich Prisma Life per E-Mail kündige?
Muss ich noch bei der Rentenversicherung kündigen?
Ab wann dürfen keine Beiträge mehr eingezogen werden, wenn die Kündigung abgeschickt wurde?

Noch etwas zu diesem Thema:
Ich habe mir von demjenigen, der mir das empfohlen hat abzuschließen, Geld geben lassen, da ich damals am Ende war etwas abzubezahlen, deshalb wollte diese Person mir das Geld überweisen.
Habe dafür unterschrieben, dass ich das Geld erhalten habe. Dies sei für das Absetzen als Steuer, wurde mir mitgeteilt.
Sollte die Kündigung wirksam werden, hat er das Recht das besagte Geld zurückzuholen?
[Er war derjenige, bei dem ich diese Versicherung abgeschlossen habe (er bekommt ja dafür Geld).]

Ich bin unerfahren, was Versicherungen angeht, deshalb wende ich mich an euch.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von AngelBrit):
Reicht es wenn ich Prisma Life per E-Mail kündige?
Muss ich noch bei der Rentenversicherung kündigen?
Ab wann dürfen keine Beiträge mehr eingezogen werden, wenn die Kündigung abgeschickt wurde?
...
Sollte die Kündigung wirksam werden, hat er das Recht das besagte Geld zurückzuholen?

Die Fragen dürften sich beantworten, wenn man sich die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Vertragspartner durchliest.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von AngelBrit):
Ich habe mir von demjenigen, der mir das empfohlen hat abzuschließen, Geld geben lassen, da ich damals am Ende war etwas abzubezahlen, deshalb wollte diese Person mir das Geld überweisen.
Habe dafür unterschrieben, dass ich das Geld erhalten habe.


Da ja wohl kaum davon auszugehen ist, dass er das Geld verschenken wollte, denn dann wäre auch die Unterschrift nicht erforderlich gewesen, muss man wohl von einer Rückzahlungsverpflichtung ausgehen.

Zitat (von AngelBrit):
Ab wann dürfen keine Beiträge mehr eingezogen werden, wenn die Kündigung abgeschickt wurde?
Ab Wirksamkeit der Kündigung. Zu welchem Termin die Kündigung möglich ist und ob Mindestvertragszeiten einzuhalten sind wird der Berater sagen, oder ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.724 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen