Priv. Haftpflichtversicherung ???

10. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Melanie287
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 93x hilfreich)
Priv. Haftpflichtversicherung ???

Hallo

Meine Freundin ist mit ihrer Freundin zum einkaufen gefahren. Meine Freundin öffnete die Tür und stoß gegen ein Auto. Sie hat einen Zettel an das Auto gehangen und der Fahrer hat sich gemeldet. Dieser auch gleich Besitzer einer Aufbereitungsfirma sagte ihr, das sie das geklärt bekämen. Rechnung 120 €.
Bezahlt das evtl. die private Haftpflichtversicherung ?7

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Das wäre wohl eher die KfZ-Versicherung der Freundin, die hier zahlen muss.



quote:<hr size=1 noshade>Bezahlt das evtl. die private Haftpflichtversicherung ? <hr size=1 noshade>

Schäden durch Fahrzeuge sind in der Regel im Rahmen der Private Haftpflicht nicht versichert.
Klarheit schafft ein lesen der Vertraglichen Vereinbarungen mit der Private Haftpflichtversicherung.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Bezahlt das evtl. die private Haftpflichtversicherung ?7 <hr size=1 noshade>

Wahrscheinlich nicht. Denn die wird sich auf die "Benzinklausel" berufen.
http://www.refrago.de/Was_bedeutet_die_Benzinklausel_in_der_Privathaftpflichtversicherung.frage219.html

Die Kfz-Haftpflichtversicherung wäre wohl im Prinzip einstandspflichtig, dafür wird man dann hochgestuft.
Bei 120€ lohnt sich das wohl nicht.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Wer genau ist gefahren?

Wo ist die Freundin ausgestiegen?

Wer ist Eigentümer /Halter des FZG?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Bezahlt das evtl. die private Haftpflichtversicherung ?7


Ja, wenn Ihre Freundin
1. eine private Haftpflichtversicherung hat,
2. nicht Halterin des Fahrzeugs ist,
3. nicht Fahrerin des Pkws war.

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1x Hilfreiche Antwort

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