Hallo,
ich möchte den möglichen Rückkauf meiner Priv. Rentenversicherung vertraglich ausschließen. Ich möchte dies, um in FAlel einer späteren HARZ IV-Sitauation
eine Verwertung des Guthaben auszuschließen.
Auf Anfrage schrieb mir die Versicherung, dass "das Kündigugnsrecht des VN nach § 165 Abs. 1 VVG
unabdingbar sei und eien Streichugn aus dem Vertrag nicht möglich sei.
Ich hatte gehört, dass ein Rückkauf durchaus ausgeschlossen werden kann. Wie passt das zusammen. Was kann man machen?
Gruss
Dieter
Priv. Rentenversicherung Streicung Kündigungsrecht
25. Juni 2010
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Frage vom 25. Juni 2010 | 18:05
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 5x hilfreich)
Priv. Rentenversicherung Streicung Kündigungsrecht
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