Privat oder gesetzliche Krankenversicherung?

31. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
ich70
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)
Privat oder gesetzliche Krankenversicherung?

Hallo!

Meine Tochter war bisher bei ihrem Vater in der gestzlichen Krankeversicherung. Dann hat sie raus genommen. Warum, weiß kein Mensch. Wir sind seit 8 Jahren getrennt. Er hat mir auch nicht gesagt, dass er sie raus nehmen will, eines Tages kam ein Brief von der Krankenkasse.

Nun habe ich, was sollte ich sonst tun, meine Tochter auf meine private Versicherung genomme und bin mit den Unterlagen zum Jugendamt um eine Beistandsschaft zu beantragen. Das alleine war schon schwierig, da diese diese Beistandsschaft ablehnten, weils ja nichts mit dem Unterhalt zu tun hätte. Nach langem hin und her haben sie den Vater angeschrieben und ihm klar gemacht, dass er die Kosten für die private Versicherung tragne muss. Daraufhin hat er das Kind wieder in seiner auf genommen. Die bis dahin angefallenen Kosten würde er übernehmen. Ich möchte aber, dass mein Kind nun in der privaten bleibt, weil ich keine Lust habe das in kurzer Zeit wieder mit zu machen. Das Jugendamt sagt aber nun, für sie wäre der Fall erledigt und ich müsste die Kosten für die private Versicherung alleine tragen, wenn ich darauf bestünde.

Nun meine Frage: Ich habe das alleinige Sorgerecht und will, dass mein Kind in meiner Krankenkasse bleibt. Kann ich das verlangen und muss der Vater dann zahlen oder nicht?

Danke für eure Hilfe!!



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3019x hilfreich)

Hallo 70,

so wie Du es schreibst, könnte man annehmen, der KV könne nach belieben entscheiden, ob eure Tochter versichert ist oder nicht.
Dies kann er zweifelsohne nicht, da es seit dem 01.01.2009 die Pflicht zur Versicherung gibt.

Der Vater schuldet lt. Dir dem Kind Barunterhalt, in der Summe ist der Krankenversicherungsschutz nicht enthalten; den schuldet er zusätzlich.
Durch die GKV-Mitgliedschaft tilgt er seine Schuld, so dass für eine andere und hier bessere PKV-absicherung zu seinen Kostenlasten kein Raum bleibt.

Du kannst den PKV-Schutz in eine Zusatzversicherung umwandeln, musst die dafür anfallenden Beiträge aber aus Eigenmitteln bestreiten.

SG

berry

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ich70
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Berry,

ich glaube, du hast hier etwas völlig falsch verstanden. es geht ja hier nicht um dies wollen oder das wollen, egal von wem. Es geht darum dass der Kindesvater meine Tochter willkürlich aus seiner Krankenversicherung geworfen hat. Warum weiß kein Mensch. Und ich einfach Angst habe, dass er das wieder tut. Es kann doch nicht sein, dass ich alle halbe Jahr solch einen Hick Hack mitmache. Es ist seine Schuld, dass ich mir darüber überhaupt Gedanken mache. Und er tut öfter solche Dinge. Wenn er das nun in einem Jahr wieder tut, sagt meine Krankversicherung, ist nicht mehr, wir nehmen sie nicht mehr. Und dann???? Die GKV hat mir gesagt, sie können die Kleine nicht aufnehmen, wenn der Versicherungsnehmer dies nicht wünscht. Ende!!! Dann muss ich erst klagen und bis dahin bleibt das Kind unversichert oder wie??? Deine Aussage mit der Versicherungspflicht ist recht schön, aber das muss man erst vor Gericht klären und das dauert in der Regel 6-12 Monate und bis dahin gehe ich dann nicht mit ihr zum Arzt????

Und es würde mich auch mal intressieren, wenn du sagst, er hat seine Schuld getilgt. Wie ist es, wenn das Kind eine Zahnspange braucht. Sie hat einen offenen Biss und dies zahlt die GKV nicht. Wer trägt dafür die Kosten?? Muss ich die alleine tragen oder muss er davon die Hälfte zahlen?? Sonst kann ich ihr die Spange nicht machen lassen und sie muss sich, wenn sie ausgewachsen ist einer OP unterziehen.

Danke!!

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