Private KV Zahnarzt/Zahnersatz Tarif

9. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Traveler1
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Private KV Zahnarzt/Zahnersatz Tarif

Guten Tag,

ich bin privat krankenversichert und habe in meinem Vertrag einen Tarif für Zahnbehandlung, der lt. Vertrag wörtlich heisst:
100% für Zahnbehandlung
85 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie.
Bisher war ich der Annahme, das somit alle Leistungen, die der Zahnarzt erbringt, zu 100 % erstattet werden. Nun steht eine größere Sache bei mir an, wo es auch um Zahnersatz geht und ich haben einen Kostenvoranschlag bei der KK eingereicht. Diese erstattet nun von sämtlichen Kosten nur 85 %, auch die Leistungen des Zahnarztes und sagt, dabei handelt es sich um "Zahnersatz".
Auch in früheren persönlichen Gesprächen mit der KK hieß es immer Zahnarztleistungen 100%. Es gab nie einen Hinweis darauf dass bei Implantaten o.ä. die Zahnarztkosten unter Zahnersatz fallen.
Kann jemand etwas dazu sagen?
Ich fühle mich ehrlich gesagt total abgezockt.
Vielen Dank.





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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130618 Beiträge, 41558x hilfreich)

Zahnbehandlung und Zahnarztleistungen unterscheiden sich ja schon in den Buchstaben.

Da wäre es geboten gewesen, sich vorher über die tatsächliche Bedeutung der Begriffe zu informieren.



Wenn also vertraglich 100% für Zahnbehandlung und 85 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie vereinbart wurde, dann gilt dies.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Sven-Hennig
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Zahnersatz ist all das, was mit dem Ersatz eines Zahnes zu tun hat. Also natürlich auch alle vorbereitenden Maßnahmen, das Einsetzen des Ersatzes, das Setzen von Implantaten etc.

Zahnbehandlung ist nur der Teil, der nicht direkt oder indirekt mit dem Ersatz des Zahnes zu tun hat. Zum Beispiel Füllungen (auch wenn es hier unterschiedliche Regelungen in den Tarifen gibt) oder Wurzelbehandlungen.

Bitte beachten Sie die geltenden Höchstgrenzen in der PKV (Bsp. Barmenia easyflexComfort+ 1000 bis 5000 EUR in den ersten 5 Jahren, Allianz Aktimed Best 1. Jahr 1000 EUR, steigt bis auf 4000 EUR in den ersten 48 Monaten., Nürnberger Bausteintarife nur in den ersten 3 Jahren, )

Auch beachten Sie bei der Barmenia ab 1000 EUR RECHNUNGSbeträge, oder Nürnberger und Allianz bei 2500 EUR das Einreichen der Heil- und Kostenpläne. Auch sind besondere Formulierungen wie "ortsübliche Kosten" (Barmenia) zu beachten.

Viel Erfolg!


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"Viele Grüße

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Sven Hennig
Spezialmakler PKV und BU
www.online-pkv.de
Tel."

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