Private KV - gesetzliche KV

21. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
sheriff55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private KV - gesetzliche KV

Meine Frau ist über mich als Beamter über die Beihilfe (70%) und eine Krankenkasse (30%) privat versichert.
Bis dato hatte sie einen Minijob mit 450 €.
Jetzt soll sie ein festes Beschäftigungsverhältnis eingehen.
Muss sie jetzt verpflichtent in die gesetzliche KV wechseln, obwohl sie die Einkommensgrenze von 20.000 Euro der Beihilfe nicht überschreitet?

-- Editiert von sheriff55 am 21.06.2021 10:54

-- Editiert von sheriff55 am 21.06.2021 13:24




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50253 Beiträge, 17588x hilfreich)

Nach meiner Auffassung wird keiner der in § 8 SGB V genannten Befreiungstatbestände erfüllt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4488 Beiträge, 736x hilfreich)

Was sie machen sollten, eine Zusatzversuchung für ihre Frau bei ihrem Versicherungsnehmer abzuschließen. Bei einem Krankenhausaufenthalt genießt sie weiter das private Privileg.
Meine die Beihilfe liegt bei 18 000 €, da kann ihre Frau weiterhin abrechnen, wenn es um Zahnimplantate usw. geht.
Überall wo die gesetzliche KK bezahlt übernimmt auch die Beihilfe Kosten, wenn nicht alles gedeckt ist, was bei Zahnarztarbeiten oft der Fall ist.

Im Krankheitsfall bekommt ihre Frau Krankengeld, wer sollte das bezahlen?

Bei uns ist auch so und einiges kann ich über die Beihilfe abrechnen.
Nachtrag: Die Summe 18 000 oder 20 000 € bedeutet doch nur, dass man bis zu dieser Summe Behilfeberechtigt.




-- Editiert von Loni12 am 22.06.2021 10:49

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