Private KV kündigen bei arbeitslosigkeit

12. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
hagal1998
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Private KV kündigen bei arbeitslosigkeit

G'day mates,
ich hab echt von dieser sche... A.. KV die Schna. voll.
Die sind ja so borniert.....Egal

Folgender Sachverhalt (hab ich beim Durchsuchen des Forums so nicht gefunden):

Ich werde zum 31.03.2009 gekündigt. Werde also Arbeitslos.
Ab dem 01.03.2009 (Urlaub) werde ich für ein Jahr nach Australien gehen (Urlaub).
Vorab hatte ich schon mit der A.. gesprochen und die boten mir eine große Anwartschaft an (keline haben sie nicht...) für ca. 155,- Euro pro Monat, da ich keine andere Möglichkeit gesehen habe bin ich darauf eingegange, habe aber noch keine Bestätigung seitens der A.. da sie mir nicht so recht glauben daß ich ins Ausland gehe (wtf. denken die von mir?).

Wie komme ich aus dem Schlamassel raus bzw. kann ich jetzt irgendwie kündigen ?

Defakto hab ich jetzt keine Lust mehr auf den Laden, zumal auch noch eine satte Erhöhung gekommen ist.

Bitte um Hilfe

Achso, für die Urlaubszeit habe ich natürlich eine Lanzeitreisekrankenversicherung abgeschlossen.

Welche Wege habe ich ?

Dank euch Wissenden.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hallo hagal,

mir scheint, nicht die Versicherung ist boniert.

Es dürfte sich - s. Dein Text - um eine substitutive Krankenversicherung handeln, die Du nur ordentlich wie auch außerordentlich (Beitragserhögung) kündigen kannst, wenn Du den Abschluss einer anderen Krankenversicherung bis zum Beendigungstermin nachweist.

Auch die Einrichtung einer Anwartschaftsversicherung ist nur möglich, wenn Du nicht mehr der deutschen Versicherungspflicht unterliegst. Also wirst Du nicht umhin kommen, rechtzeitig vor Urlaubsbeginn die amtliche Abmeldebescheinigung beim Versicherer einzureichen.

Übrigens: eine Reisekrankenversicherung ersetzt nie vollständig eine gesetzliche oder private Vollkostenversicherung.

SG

Berry

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