Hab hier zwei kleine Fragen. Ich bin zu 50% privat Krankenversichert und zu 50% über die Beihilfe meines Dienstherrn.
1. Frage:
Ich bekomme die Rechnungen direkt von den Ärzten, etc. zugeschickt. Wann verjähren diese? D. h. es wurde eine Rechnung geschickt, nie gemahnt und nie bezahlt.
2. Frage:
Die Beihilfe übernimmt in der Regel die Kosten, die auch eine GKV übernimmt. Wenn ich zB beim Zahnarzt bin, kommt es oft vor, dass nicht alles von der Beihilfe übernommen wird und ich dazu zahlen muss. Dies weiß ich aber vorher nicht. Kann ich vom Arzt verlangen, dass er die Rechnungen anders schreibt oder dass er mich zumindest vorher darüber informiert, inwieweit ich dazu zahlen muss?
Private Krankenversicherung - Beihilfe
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
???
Die Beihilfe zahlt meist nicht alles! Da du dich als Privatpatient behandeln lässt darf der Arzt auch nach Privatsätzen ( 2,3 ) abrechnen. Die gKV würde nur 1,0 erstatten.
Die Differenz mußt DU zahlen. Oder halt eine private KV abschließen die die übrigen Kosten ersetzt ( = Beihilfeergänzungstarif ).
Natürlich kannst du den Arzt fragen, ob er dir eine Rechnung nach NUR Beihilfesätzen ausstellt.
>>>Wann verjähren diese?
ich behaupte mal, genau wie jede andere rechnung auch, nach drei jahren zum jahresende??
gruß
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
der arzt muss mich aber doch vorher darüber aufklären, ob ich dazu zahlen muss, oder nicht. so sehe ich das zumindest. mir ist schon klar, dass er einen höheren satz abrechnet, aber sobald der patient was zahlen muss, muss er doch informiert werden, oder?
nein!
Da hast ein gesundheitliches Problem. Gehst zum Arzt und schließt einen Dienstvertrag / Werkvertrag ( müßte lügen ) ab.
Dieser hilft dir. Wenn du dann noch das willst und das willst und diese Pillen und diese Pillen darf der Arzt alles extra nochmal abrechnen... Wenn du nur sagst du willst nur das und das, dann wird auch nur das und das abgerechnet.
versteh ich jetzt nicht...
wir haben von unserer beihilfestelle mal gesagt bekommen, dass der arzt anders abrechnen kann und das dann die kosten übernommen werden können. natürlich kann ich, wenn mein arzt sich weigert das zu machen, den arzt wechseln. das ich ihn dazu nicht zwingen kann ist klar.
aber der arzt weiß doch (oder zumindest seine helferinnen) wann was dazu bezahlt werden muss, oder? es geht hier ja nicht um ein paar cent sondern durchaus mal um 200euro.... da muss man doch vorher informiert werden! und wenn ich nicht zuzahlen will, dann muss er halt die behandlung stoppen! oder?
@baghira: Der Arzt hat absolut nichts mit deinen Versicherungen zu tun. Nur du hast ein Vertragsverhältnis mit dem Arzt. Wie soll er wissen, ob, wie, seit wann und wo du versichert bist? Er kann also auch nicht sagen, ob oder wieviel du aus deiner Tasche zahlen musst.
Falls man das will, muss der Versicherte, also du, VOR der Behandlung ein Angebot (Kostenplan) vom Arzt erbitten und dieses VOR Behandlung bei der Privatkasse und der Beihilfestelle einreichen.
Leider ist es bei Privatversicherten ein weitverbreiteter Irrtum, dass alles immer von der Versicherung übernommen wird.
Was meinst du damit, dass dein Arzt Rechnungen anders schreiben soll????
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
also ich bin bestimmt nicht der meinung, dass meine versicherung alles übernehmen soll. aber ich wäre einfach gerne informiert darüber, was ich selbst zahlen muss. jeder gesetzlich versicherte bekommt schließlich auch vorher gesagt, wie hoch sein eigenanteil ist!
deshalb frag ich ja hier... wir haben das von unserer beihilfestelle so gesagt bekommen und ich kann damit halt nichts anfangen.... die haben gesagt wir sollen mit unserem arzt reden und er soll die rechnungen umschreiben.
Ja,aber jeder gesetzlich Versicherte muss vor der Behandlung einen Kostenplan einreichen. So erfährt er, was er an Eigenteil zu tragen hat.
Ein Privatversicherter muss dieses also auch vor der Behandlung machen.
Der Arzt kennt doch nicht den Versicherungsumfang, er kann also nie sagen, wieviel der Privatversicherte selbst zu tragen hat.
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Ja,aber jeder gesetzlich Versicherte muss vor der Behandlung einen Kostenplan einreichen. So erfährt er, was er an Eigenteil zu tragen hat.
Ein Privatversicherter muss dieses also auch vor der Behandlung machen.
Der Arzt kennt doch nicht den Versicherungsumfang, er kann also nie sagen, wieviel der Privatversicherte selbst zu tragen hat.
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
Wenn der Arzt die Rechnung umschreiben soll, bedeutet das im Klartext, dass er auf einen Teil seines Honorars verzichten soll.
Geht doch mal zum Bäcker und versucht dem klar zu machen, dass Ihr für die Brötchen nur den halben Preis bezahlt - der schmeißt Euch achtkantig raus.
Aber bei Ärzten kann man mit solchen Wünschen ja kommen ...
Hoi,
Hast Du dir schon mal Deine Versicherungsbedingungen durchgelesen?
Den Tarif?
Dort findet man die Kosten, die erstattet werden, bsp. 90% vom prakt. Arzt, 85% bei Medikamenten, etc. pp.
Es wäre wohl auch einfacher für Dich, bei Deiner privaten Krankenkasse nachzufragen, welche Kosten übernommen werden, wenn Du den 'Tarif' nicht verstehst!
Es ist auch ganz einfach, beim Arzt zu fragen, welchen Steigerungssatz dieser nimmt, bzw. diesen darauf hinzuweisen, welchen Satz deine PKV maximal erstattet;
wobei die Verrechnungsstellen auch nicht immer korrekt arbeiten...
dann aber musste dies beim Arzt, bzw. den Arzthelferinnen anlasten, bwz. im Umkehrschluss eben den Arzt wechseln...
Gruss vom Strand
das problem ist nicht meine private versicherung! die bezahlen alles! das problem ist meine beihilfe!
die Beihilfe???
dann versteh ich dein Problem überhaupt nicht mehr!!!
Im Merkblatt steht drin was erstattet wird und in welcher Höhe. Die Beihilfevorschriften kannst du auch im I-Net nachlesen.
naja, dann ist das bei euch vielleicht so... naja, wurscht... ich warte halt mal ab.
Verjähren tun sie nach 2 Jahren vom Jahresende angerechnet.
PS: Warum sind Beamte eigentlich immer so kompliziert? Sorry, soll nicht bös gemeint sein, aber ich spreche aus Erfahrung.
Die Beihilfe orientiert sich an der GKV! In den letzten Jahren worden sehr viele Leistungen gestrichen oder geändert. Meist wurden diese Änderungen von den PKVs durch Zusatztarife ausgeglichen.
Um welche Beihilfe handelt es sich hier? (Jede Beihilfe hat andere Vorschriften von Land zu Land anders) Und was für einen Tarif haben Sie bei welcher PKV.
Vielleicht kann man Ihnen so konkreter helfen. In der Regel kennen Sie sich Vertreter der Gesellschaften mit der Materie aus. Da könnten Sie auch nachfragen.
-- Editiert von himan1000 am 10.07.2007 01:37:22
Schon mal mit ner 'Restkostenversicherung' probiert?
Gruss vom Strand
ich bin eigentlich gar nicht kompliziert :o( nur kenn ich mich auf dem gebiet halt überhaupt nicht aus und hab mich da auch noch nie mit beschäftigt.
mich ärgert es einfach nur, dass ich nicht mehr in eine gesetzliche komme... es hat nämlich nicht nur vorteile privat versichert zu sein :o( ich warte jetzt zb schon seit über 8 wochen auf die erstattung von rechnung in höhe von über 500,00 EURO....
auf jedenfall hab ich jetzt tatsächlich mal bei meiner pkv nachgefragt was passiert, wenn die beihilfe kosten nicht ganz übernimmt. ob es eine möglichkeit gibt das von der pkv ersetzt zu bekommen oder aber ob es eine zusatzversicherung gibt. schaun mer mal was die mir antworten.
quote:
...ich warte jetzt zb schon seit über 8 wochen auf die erstattung von rechnung in höhe von über 500,00 EURO....
Na, Du bist aber grosszügig!
Vielleicht hat deine Versicherung den Antrag gar nicht erhalten!
Es gehen schon mal Belege bei der Post verloren...
Würde schnellstens mal nachfragen; die meisten haben auch Telefon
Gruss vom Strand
@HiMan1000
>>>>Verjähren tun sie nach 2 Jahren vom Jahresende angerechnet.
woraus geht das hervor?
Danke und Gruß
@mfriese
Steht doch im BGB.
So ist es jedenfalls "gang und geben" im Praxisalltag.
hi,
eben, und die beträgt seit der schuldrechtsreform 3 jahre, §§ 195/199 BGB, und gilt auch für arztrechnungen.
interessant in diesem zusammenhang, die vvg verjährung beträgt nur 2 jahre.
es ist also (noch) möglich, dass ein patient auf einer verspäteten rechnung sitzenbleibt!!
gruß
Vielleicht ändert sich das mit der neuen VVG Reform??
tut es
darum ja: (noch)
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten