Private Krankenversicherung

24. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)
Private Krankenversicherung

Hallo, ich habe ein Problem. Etwa 1 Jahr nach Abschluß einer Privaten Krankenversicherung stellte diese eine fahrlässige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht fest. Es handelte sich um eine Erkrankung, welche weder therapiert wird, noch derzeitig behandlungswürdig ist und auch nicht behandelt wird. Ich selber erfuhr erst durch die Recherche der PKV davon. Festgestellt wurde diese bei einer Kontrolluntersuchung des Blutes, welche wegen einer Erkältungsbehandlung durchgeführt wurde. Der Arzt machte mich darauf aber nie aufmerksam und dadurch konnte ich diese "Erkrankung" bei Antragstellung auch nicht angeben. Da die Erkrankung jedoch vor Abschluß der PKV festgestellt wurde, machte die PKV die fahrlässige Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend. Mein Problem nun, die PKV machte einen schmerzhaften Zuschlag von 70 € geltend, welchen ich sogar noch akzeptierte. Nun aber bekam ich eine Mitteilung, das dieser Zuschlag rückwirkend ab Beginn geltend gemacht wird. Ich soll also ohne eine Rechnung in diese Richtung eingereicht habe, ca. 1.000 € nachzahlen. Was sagt Ihr dazu ? Rechtens oder nicht rechtens ? Für einen Rat währe ich sehr dankbar.

Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

ja und für was eine Erkrankung handelt es sich????sprich

Hepatitis? Aids?

(was kann man noch durch Blutuntersuchungen feststellen?)

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sandra18
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 3x hilfreich)

tja, es handelt sich um eine sehr sehr sehr gefährliche Krankheit, bitte nicht lachen, zu hoher Cholesterinspiegel ...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
KleinerSpinner
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 82x hilfreich)

Ein einmalig erhöhter Cholesterinspiegel ist nichts Ungewöhnliches, daher wird ihn der Arzt i. d. R. nach einigen Wochen nochmals messen wollen. Die Cholesterinwerte werden durch die Ernährung, durch Bewegung(smangel), Stress etc. beeinflusst, insofern ist eine einmalige Messung nicht unbedingt aussagekräftig.

Ein dauerhaft erhöhter Cholesterinspiegel bedeutet ein erhöhtes Risiko, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden, in diese Richtung zielt natürlich letztendlich die Argumentation der Versicherung.

Prinzipiell muss Dir die Versicherung nachweisen, dass Dir der erhöhte Wert bekannt war, insofern war der Schritt, die erhöhte Prämie zu akzeptieren, möglicherweise etwas vorschnell.

Sprich doch einfach mal mit Deinem Arzt über die Problematik und lass den Cholesterinspiegel nochmal ermitteln. Die betreffenden Werte - und nur diese !!! - reichst Du dann bei Deinem Versicherer ein.

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