Hallo zusammen,
wir haben bei uns in der familie gerade einen für uns etwas sonderbar gelagerten Fall, für dne wir nicht ro recht wissen, woran wir sind:
Mein Vater hat 2004 zu meinem 18. Geburtstag eine private Rentenversicherung für mich abgeschlossen.
Im Versicherungsschein steht:
Versicherungsnehmer: Mein Vater
Versicherte Person: Ich
Nun zahle ich seit einiger Zeit aber die Beiträge selbst und wir fragen uns, ob die Konstellation sinnvoll ist und was für Konsequenzen sich daraus ergeben können? Zuteilung ist 2051, dann bin ich 65 und mein Vater 92.
Im Detail stellen sich uns folgende Fragen:
- Wem gehört die Versicherung (und damit die eingezahlten Beträge)?
- Welche Konsequenzen ergeben sich, sollte meinem Vater vor Zuteilung der Versicherung etwas zustoßen? Geht die Versicherung dann ins Erbe und wird unter den Erben verteilt?
- Wer bekommt später die Rente?
- Da ich die versicherte Person bin, gehe ich davon aus, dass die Rentenzahlung fortgeführt wird, solange ich lebe. Nur ist es ja wahrscheinlich, dass mein Vater vor mir stirbt.
Macht so eine Konstellation überhaupt Sinn? Gibt es Möglichkeiten, die Versicherung auch auf mich zu übertragen?
Vielen Dank im Vorraus für ihre Antworten.
Private Rentenversicherung - Versicherungsnehmer und versicherte Person unterscheiden sich
12. August 2019
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Frage vom 12. August 2019 | 07:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Rentenversicherung - Versicherungsnehmer und versicherte Person unterscheiden sich
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 12. August 2019 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (31913 Beiträge, 5624x hilfreich)
Da ihr ja schon praktisch etwas geändert habt, solltet ihr es auch auf dem Papier tun und der RV anzeigen.ZitatGibt es Möglichkeiten, die Versicherung auch auf mich zu übertragen? :
Hast du schon mal gegooglet?
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#2
Antwort vom 16. August 2019 | 12:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort.
Ich denke auch, dass es das sinnvollste ist, die Versicherung auf mich zu übertragen.
Nur vorbeugend, falls bezüglich dem Vorschlag nochmal eine Diskussion aufkommt:
Rechtlich gehört die Versicherung und damit auch das eingezahlte Kapital meinem Vater, korrekt?
D.h. im Erbschaftsfall oder bei einer Insolvenz oder was auch immer würde die Versicherung ganz normal als Vermögen meines vater s gewertet und unter den Erben verteilt, in die Insolvenzmasse gerechnet usw... ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. August 2019 | 13:15
Von
Status: Unbeschreiblich (31913 Beiträge, 5624x hilfreich)
Ich meine, das wäre dann nicht so.ZitatD.h. im Erbschaftsfall oder bei einer Insolvenz oder was auch immer würde die Versicherung ganz normal als Vermögen meines vater s gewertet und unter den Erben verteilt, in die Insolvenzmasse gerechnet usw... ? :
Denn schon längst/von Beginn bist du als versicherte Person /Bezugsberechtigte dieser RV eingetragen.
Der Vertrag läuft dann zu Gunsten Dritter. Du wärest in diesem Falle Dritter.
Die lfd. RV würde somit nicht zur Erbmasse oder Insolvenzmasse gehören.
#4
Antwort vom 17. August 2019 | 19:09
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatDenn schon längst/von Beginn bist du als versicherte Person /Bezugsberechtigte dieser RV eingetragen. :
Der Vertrag läuft dann zu Gunsten Dritter. Du wärest in diesem Falle Dritter.
Die lfd. RV würde somit nicht zur Erbmasse oder Insolvenzmasse gehören.
Dass ist so nicht korrekt.
1. ist die versicherte Person (also der Risikoträger) nicht zwingend Bezugsberechtigter. Das kann sein, wäre auch sinnvoll bedarf aber einer entsprechenden Vereinbarung, wobei eine unwiderrufliche zu bevorzugen ist.
2. Ist hier auch nicht pauschal von einem Vertrag zu Gunsten Dritter auszugehen.
Die Übernahme der Versicherungsnehmereigenschaft sollte von der versicherten Person schriftlich beantragt werden. Der Vater als derzeitiger VN sollte diesem Antrag gleich zustimmen.
Berry
#5
Antwort vom 21. August 2019 | 17:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für die Antworten. Wir werden die Übernahme in die Gänge leiten.
Viele Grüße und herzlichen Dank nochmal
Und jetzt?
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