Private Unfallversicherung, Gutachten anfechten?!

25. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)
Private Unfallversicherung, Gutachten anfechten?!

Hallo Liebe Rechtler,

Ich bräuchte mal wieder euer Know-How. Ich hatte vor knapp 2,5 Jahren einen Unfall.
Im Zuge der Behandlung musste ich insgesamt 4x Operiert werden und ein Erfolg hat sich immer noch nicht eingestellt.
Mein Arzt ist der Meinung das die Schäden wohl Irreversibel sind und ich wohl damit rechnen muss, weiter Schmerzmittel zu nehmen und in Behandlung zu bleiben.

Mir wurde ein Invaliditätsgrad von 20% attestiert in einem Gutachten und dieses wurde auch akzeptiert.

Ich habe für meine Privat Unfallversicherung auch auf meine Kosten ein Gutachten anfertigen lassen und es ihnen zu kommen lassen. Daraufhin wollte diese natürlich ein eigenes Gutachten.

Nun mein Problem, aus dem ersten Gutachten das ich anfertigen gelassen habe auf meine Kosten geht hervor 7/20 vom Beinwert. Aus dem Gutachten der Versicherung geht 1/7 des Beinwertes hervor.
Die Summe 1/7 des Beinwertes wurde bereits ausgezahlt (da waren sie ziemlich Flott, hatte das Geld schon bevor das Schreiben kam). Jetzt steht auch noch ein Neurologisches Gutachten an, könnte dieses die Summe erhöhen?

Ich habe mit meinem behandelnden Arzt gesprochen und dieser meinte 1/7 wäre in diesem Fall mehr als Dreist und ich sollte definitiv schauen das ich das so nicht stehen lasse.

Meine Frage ist jetzt mehr oder weniger, wie kann bzw. sollte ich in diesem Fall weiter vorgehen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Liebe Grüße

Probleme mit der Versicherung?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Jonny2):
Die Summe 1/7 des Beinwertes wurde bereits ausgezahlt (da waren sie ziemlich Flott


Wann war das? Und gab es dazu auch Schriftwechsel/ eine Erklärung von Dir?

Berry

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#2
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Berry,

Danke für die Antwort, also ich schau kurz nach.....

1) 21.02.19 - Gutachten Privat - 7/20 - Chirurgisch (von mir bezahlt und dann bei der Alten Leipziger eingereicht)
2) 08.04.19 - Gutachten Versicherung - 1/7 - Chirurgisch (angefordert von der AL)
3) 12.08.19 - Auszahlung Versicherung Gutachten - 1/7
4) 25.09.19 - Gutachten Versicherung - Neurologisch - (angefordert von der AL)

Das ist so der Aktuelle verlauf. Mein Arzt der das 1) Gutachten erstellt hat, meinte dass das Gutachten der Versicherung viel zu niedrig ausgefallen wäre, das sollte ich so nicht hinnehmen. Durch Urlaubszeit und alles, hatte ich leider nicht früher die Gelegenheit mit ihm zu Sprechen.

Vielen Dank für eure Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Tja nun - wer die Musik bestellt, bekommt auch die Musik gespielt, die er haben will. Das bezieht sich auf das erste Gutachten. Ich will niemandem etwas unterstellen, aber natürlich ist dieses Gutachten positiv für Sie, immerhin haben Sie es bezahlt. Die Versicherung sieht es naturgemäß anders, letztendlich wird es auf eine Schlacht der Gutachter hinauslaufen, in der genau erkundet werden wird, welcher Grad der Schädigung nun tatsächlich angemessen ist. Das kann so oder so ausgehen.

Ob Ihr neurologisches Gutachten , welches Sie offensichtlich auch wieder auf eigene Kosten anfertigen lassen , die Quote erhöht , das kann ja nun wirklich keiner voraussagen . Die Frage ist ja , inwiefern erkennt die Versicherung dieses an - und da haben Sie ja schon mit dem ersten Gutachten so Ihre Erfahrungen gemacht .

Man hat Ihnen das Geld ja sicherlich nicht ohne irgendeinen Schriftverkehr überwiesen. Steht da eventuell irgendwo ein Satz wie "mit dieser Zahlung sind alle derzeitigen und zukünftigen Ansprüche abgeschlossen" ? Vor diesem Satz sollte man sich nämlich hüten wie Feuer vor Wasser... Denn es können immer Folgeschäden auftreten, die mit dem Unfall in Verbindung stehen und wenn man einen solchen Satz unterschreibt, dann kann man Folgeschäden nicht mehr anmelden. Dann ist mit der Zahlung alles für alle Zukunft erledigt.

-- Editiert von fb367463-2 am 27.09.2019 02:06

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Antwort und sorry für die späte Antwort meinerseits. :)

Also ja, das erste gutachten das wurde von mir bezahlt, weil irgendwas musste ich ja auch bei der Privaten Unfallversicherung einreichen. Das diese es natürlich nicht so einfach annehmen war mir auch klar und deshalb wurde ja auch von ihnen ein zweites Gutachten verlangt was natürlich weitaus geringer ausgefallen ist.

Das Neurologische Gutachten wurde nicht von mir bezahlt und auch nicht von mir beauftragt sondern tatsächlich auch von der Privat Unfallversicherung, also sie wollten ein Chirurgisches haben und dort wurde dann empfohlen noch ein Neurologisches anfertigen zu lassen, deshalb das zweite.

In dem Schreiben heißt es genau:

Erster Teil -> Kopie des Gutachtens Funktionsbeeinträchtigung des linken Beines um 1/7 zu erwarten.

Bei Verlust oder Funktionsfähigkeit eines Beines ist ein fester Invaliditätsgrad von 75% vereinbart. Der Nachweis eines höheren oder eines geringeren Invaliditätsgrades ist ausgeschlossen.

Wenn die Funktion teilweise beeinträchtigt ist, gilt der entsprechende Teil dieses Prozentsatzes. Die Beeinträchtigung des linken Beines um 1/7 ergibt einen Invaliditätsgrad von 10.71%

Zur Feststellung, ob und ggf. in welchem Ausmaß zudem ein neurologischer Schaden vorliegt, haben wir heute eine Untersuchung und Begutachtung in der Neurologischen Praxis von Dr..... veranlasst.

Die oben genannte Summe werden wir ihnen auf das angegebene Konto in der Schaden anzeige überweisen.
Bei weiteren Fragen helfen wir ihnen gerne weiter, rufen sie uns einfach an.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

da es sich hier wohl anscheint um kein so ein einfaches Thema handelt, vielleicht kann mir wer ja wenigstens sagen welchen Weg ich gehen soll?!

Kann ich die Versicherung Kontaktieren und halt sagen das ich damit nicht einverstanden bin? oder sollte ich gleich zu einem Anwalt gehen?

Vielen Lieben Dank,

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119640 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Jonny2):
Kann ich die Versicherung Kontaktieren und halt sagen das ich damit nicht einverstanden bin?

Kann man machen, nur würde ich das etwas forscher formulieren und man sollte das Gutachten einigermaßen substantiert angreifen.
Dazu noch eine Fristsetzung und den Zustellnachweis nicht vergessen.


In der Regel wird die Versicherung das aber nicht wirklich beeindrucken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jonny2
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, das kann ich mir vorstellen, also wäre die alternative wirklich es einfach sein zu lassen?
Finde zwischen 14 und 35% ist doch ein schmaler unterschied.

Werd mal bei meiner Rechtsschutzversicherung an klingeln lassen für ein Beratungsgespräch, denn ich muss gestehen ich hab wirklich keinen Schimmer wie ich das ganze angehen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Gerade wenn man eine RSV hat, wäre mEn die Einschaltung eines Anwalts zu einem wesentlich früheren Zeitpunkt sinnvoll gewesen. Nun gut, das Kind liegt jetzt im Brunnen, also heißt es jetzt das beste draus zu machen.

Zitat (von Jonny2):
Finde zwischen 14 und 35% ist doch ein schmaler unterschied.

Kommt drauf an. In diesem speziellen Falle würde es mir persönlich darauf ankommen, wie der schmale Unterschied zu bewerten ist. Eine Zahl, die in irgendeinem Papier steht, ändert ja zunächst mal nichts daran, dass ich nicht mehr richtig laufen/bewegen kann.
Im Falle einer Versicherung käme mir also als 1. in den Sinn: welchen monetären Unterschied macht das?
Welche weiteren Vor- bzw. Nachteile (z.B. mal etwas gesponnen: blauer Parkausweis) hätte eine entsprechende Zahl.

Dann müsste man sich entsprechend mit der Versicherung vor Gericht zanken.
Übliche Ausgänge sind dann eigentlich
- massiver Zeitverlust (da würde ich mal in Jahren rechnen)
- massiver Geldverlust (gut, der wird ja dann von der RSV gedeckt, jedoch könnten hier bspw. Gutachterkosten in nicht unerheblichem Maße anfallen)
- eine Einigung in der Mitte

Letzteres führt dann dazu, dass sie evaluieren müssten, ob die Vorteile einer "25%-Behinderung" die Nachteile der entstehenden Risiken ausgleicht.

0x Hilfreiche Antwort

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