Private Unfallversicherung und IZV, Kündigung?

17. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
AKFunland
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Private Unfallversicherung und IZV, Kündigung?

Hallo an alle,

ich hoffe jemand kann mir Auskunft geben.

Folgende Sachlage:
-Im Juli 2007 Unfallversicherung bei Allianz abgeschlossen, mit Start 09/2007.
-Eingetragen als Student
-Fester Monatlicher Beitrag (15,46€)
-Laufzeit 5 Jahre

-Seit Ende August 2007 lebe ich in Finnland und habe hier bis zum Mai 2010 studiert.
-Mittlerweile bin ich verheiratet (seit 2008) und habe eine Feste Anstellung nach meinem Studium gefunden (also kein Student mehr).
-Habe die ordentliche fristgerechte Kündigung der Versicherung leider verpasst.

Meine Fragen:
1. Ist die Versicherung überhaupt Gültig wenn mein ständiger Wohnsitz in Finnland ist (im Vertrag ist meine damalige deutsche Adresse angegeben, eine Mitteilung über die Adressänderung ist nicht erfolgt)?
2. Ist die Versicherung gültig obwohl ich nicht mehr wie im Vertrag angegeben studiere (Arbeite als Manager im Marketing/Verkauf, Tätigkeit beinhaltet viele Auslandsreisen)?
3. Ist die Versicherung gültig wenn im Vertrag keine Gefahrengruppenklassifizierung vorgenommen wurde?
4. Würde die Versicherung evtl. Kulanz zeigen und den Vertrag vor Laufzeitende kündigen wenn ich mich schriftlich erkläre?
5. Gibt es die Möglichkeit die ausstehenden Monatsraten auf einen Schlag zu überweisen (bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung)?

Vielen Dank für jeden der sich die Mühe macht das zu lesen, natürlich ganz besonders an alle die hierauf antworten!

Viele Grüße aus Finnland

Andreas

PS:
Präzisiere: Unfallversicherung, Invaliditäts-Zusatzversorgung (IZV) Privat




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-- Editiert am 17.12.2010 09:31

-- Editiert am 17.12.2010 09:32

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo Andreas,
ich empfehle Ihnen, Ihre doch relativ komplizierten und auf den Einzelfall bezogenen Fragen direkt an Ihren Versicherer zu stellen.
Nur von dort werden Sie eine zuverlässige verbindliche Antwort erhalten, die Ihnen in der Sache auch weiterhilft. Und dass man Ihnen hier falsche Auskünfte gibt, glaube ich nicht.

Sepp aus Oberbayern



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"Sepp"

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