Privathaftpflicht-Haftung bei Schaden

21. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Henzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Privathaftpflicht-Haftung bei Schaden

Hallo, ich bräuchte bitte mal Hilfe. Bin Mieter eines Hauses, im Garten ist ein großer Pool. Durchs Wasser einfüllen mit Feuerwehrschlauch sind durch meine Schuld wegen" Nichtaufpassens" in der Poolfolie mehrere große Löcher gekommen. Haftet für diesen Schaden die Privathaftpflicht? (Der Vermieter meinte, so eine neue Folie für den Pool würde ca. 2000 Euro kosten). Der Pool fasst ca. 30m³. Vielen Dank für ein paar Infos.
Gruß M.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

wem gehört der Pool? In welchem Verhältnis steht der Schädiger zum Pool?

Bitte nur fiktive Fragen!!

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" Ich hab keine Ahnung :( "

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#2
 Von 
Henzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

O.K. Wollte den Text schnell ändern, geht wohl nicht mehr! Aber: Der Pool gehört natürlich zum Haus, also dem Vermieter. Der Mieter darf den Pool benutzen, da er im Garten des gemieteten Hauses steht.Der Vermieter wohnt nicht im gemieteten Haus. Wenn "frau" ein Parfümfläschchen ins Waschbecken fallen lässt und dieses einen Sprung dadurch hat, wird das problemlos durch die Privathaftpflicht übernommen. Aber wie sieht es aus mit Sachen, die außerhalb des Hauses sind.
Gruß M.

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#3
 Von 
Henzi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Also das Waschbecken hat dadurch einen Sprung bekommen :)

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Hallo,

in der PHV sind geliehene und gemietete Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahmen sind sogenannte Mietsachschäden an Immobilien.

Das hat nix mit innen und außen zu tun, das Waschbecken ist der Bestandteil einer Immobilie und versichert.

Das trifft auf den Pool nicht zu, er ist beweglich.

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" Ich hab keine Ahnung :( "

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