Privathaftpflicht Hörgerät

14. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
ManatWork123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Privathaftpflicht Hörgerät

Guten Morgen,

vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ein Kumpel von mir hat mein Hörgerät kaputt gemacht indem er draufgetreten ist.

Soweit alles ok. Das Ding hat ca. € 3500,-- gekostet, ist ca. ein Jahr alt.
Die Versicherung hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, Hörgerät hat totalschaden, ein vergleichbares gebrauchtes kostet 650,-- (sagen die) und sie wollen die 650 erstatten. Dazu muss ich noch sagen, das ich 2 Geräte habe, die miteinander kommunizieren, d.h. ich brauche genau das gleiche Gerät. Da muss ich ja 100 Jahre suchen bis ich das finde, es ist ein Gerät der absoluten Spitzenklasse.

Was soll ich tun?
Danke und Gruss



Probleme mit der Versicherung?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

naja es gilt immer nach das BGB.

Wenn die Haftpflicht-Versicherung von deinem Kumpel ;) nur einen Teil erstattet dann hole den Rest von ihm wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Der Kumpel dürfte schuldlos sein, wenn das Hörgerät auf dem Boden lag, denn dort hat es nichts zu suchen.
Auch die Versicherung scheint sehr kulant zu sein.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ManatWork123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

zunächst mal danke für eure EInschätzungen.

Vom Schadenverlauf her muß die Versicherung zahlen, aber der tut jetzt mal nichts zur Sache.

Es geht darum, kann die Versicherung ein Gerät das vor einem Jahr € 3500,-- gekostet hat, regulieren, indem sie sagt es gibt irgendwo ein gebrauchtes Hörgerät um € 650,,--?

Ist es nicht richtig, das der Zeitwert berechnet wird indem Abschläge vom Neuwert gemacht werden?

Danke und Gruß

1x Hilfreiche Antwort

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