Privathaftpflicht+Katzen will nicht zahlen

20. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Heike2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Privathaftpflicht+Katzen will nicht zahlen

Hallo,
meine Privatpflichtversicherung möchte für die Schäden die an der
Mietsache-Wohnung meines Vermieters: Parkettfußboden (Wasser), Türen
(Kratzer), Badewanne(Kratzer), die meine zwei Katzen verursacht
haben, nicht aufkommen.

Sie schreiben:...erstreckt sich grundsätzlich auch auf die
gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung von Wohnräumen und sonstigen
zu privaten Zwecken gemieteten Räumen und Gebäuden.
Ausgenommen hiervon sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung,
Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
Wir verweisen insoweit auf die in Ziff. IV 2 a (1) der
Risikobeschreibung getroffene Regelung.

Ich kann dies nicht nachvollziehen, da es sich ja nicht um Abnutzung,
Verschleiss usw. handelt, sondern um Schäden, die meine Katzen
verursacht haben, indem sie Blumentöpfe herunterwarfen (Badezimmer),
gefüllte Blumenvasen (Wohnzimmer), und die Türen zerkratzten als sie
den Raum nicht verlassen konnten; z.B.: wenn ich meine Einkäufe in
die Wohnung brachte. Ich konnte sie noch nicht ins Freie lassen, sie
waren noch nicht geimpft und kastriert.

Ich habe schon Widerspruch eingelegt.
Sie schrieben zurück, ob ich ihren letzten Brief nicht erhalten
hätte, Inhalt siehe oben, und übersandten ihn als Kopie nochmals.

Was soll-kann ich jetzt tun?
Der Vermieter besteht auf Schadensregulierung.
D.h. Parkettboden abschleifen und versiegeln, Badewanne??? und die
Türen abschleifen und streichen.

Für eurehilfedanke ich euch,
mit liebe Grüße,
Heike Fischer

PS: Ich habe die Versicherung auch zweimal aufgefodert einen
Vertreter zur Begutachtung vorbei zu schicken.
Sie haben darauf nicht reagiert.

Probleme mit der Versicherung?

Probleme mit der Versicherung?

Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael271
Status:
Schüler
(212 Beiträge, 11x hilfreich)

grundsätzlich würde ich der Versicherung Recht geben, da es sich ja um eine Vielzahl kleinerer Schäden handelt, die sich erst in der Summe auswirken.

Würd es also schon auch als Verschleiß einstufen. Ist ja vergleichbar mit dem regelmässigen laufen über den Boden auch daraus resultiert nach einer gewissen Zeit eine Wertminderung.

Ganz davon abgesehen, weiß ich gar net, ob Katzen in der Privathaftpflicht enthalten sind. Hunde sind es ja eigentlich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Windschattenfahrer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo heike
ich hab´auch ´ne katze und habe mich halt damit abgefunden, dass ich von meiner Kaution nichts zurückbekommen werde. habe ich noch nie. dafür weiss es meine katze zu schätzen, dass tag und nacht ein dachfenster in der abstellkammer geöffnet ist, wo sie nach belieben rein und raus kann. ab und zu regnet es halt ´n bisschen rein. meine haftpflichtversicherung (wie auch die rechtschutz) habe ich gekündigt, da sowieso zwischenzeitlich die vertragswerke vor klauseln strotzen, die die versicherungen nutzen sich aus allem rauszuwinden. die gesparten versicherungsprämien lege ich mit zur seite, falls doch mal was zu zahlen sein sollte. meisst lohnt es sich.

lg

windschattenfahrer

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi
die Versicherung hat Recht was die Abnutzungen und den Verschleiss der Türen Tapeten etc. angeht. Die Schäden sind Zeitschäden welche über die Zeit entstanden sind und somit nicht Erstattungspflichtig.
Ein Schaden an der Badewanne der durch eine heruntergefallene Vase enstanden ist, ist insoweit Katzen mitversichert sind(siehe Bedingungen) aber Erstattungsfähig (kein Zeitschaden, kein Verschleiss, die Vase ist ja nicht immer wieder über die Jahre hoch und wieder runtergefallen), da dies ein Schadensereignis im klassischem Sinne darstellt.
Einfach den Schaden separat noch einmal hinterfragen.

gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ windschattenfahrer

Sie haben Ihre Privathaftpflichtversicherung (Jahresbeitrag ab ca 60€) gekündigt?

Respekt kann ich da nur sagen!

Stellen Sie sich vor, Sie treten versehentlich vom Bürgersteig auf die Straße, ein Autofahrer weicht aus und rammt ein entgegenkommendes Fahrzeug oder .... Sach- und Personenschaden in mindestens 5-stelliger Höhe.

Sie sind lt. BGB in unbegrenzter Höhe schadenersatzpflichtig.

Wie lange müssen Sie da die "gesparten" Beiträge schon zurückgelegt haben?
100 Jahre? (=6000€)

Wer keine Privathaftpflicht hat, spart am falschen Platz.

Aber das ist bestimmt Ansichtssache.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

Da gebe ich dir vollkommen recht @epoeri , die meisten Leute meinen leider die PHV ist eine Bagatellschädenversicherung, dass diese aber vor existentiellen Risiken schützen soll, das versteht keiner.
naja was solls, die PHV gibt es aber schon ab 39 Euro für die Familienhaftpflicht, somit hätte man im guenstigsten Fall nach 100 Jahren eben nur 3900 Euro angespart, während man als Raucher schon ungefähr 80 000 Euro verraucht hätte, nur Raucher wiederum werden meistens keine 100, das ist aber eine andere Geschichte.
gruss
miniway

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Windschattenfahrer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

@epoeri
@miniway

es geht mir hier ja nicht darum, das mir 60 EUR im jahr für die versicherung fehlen. hier geht´s darum, dass in der summe der fälle die versicherung unter´m strich ein dickes plus hat.

nicht dass ich das den versicherungen nicht gönnen würde, aber ein gewisses mass an fairniss sollte gewahrt sein. aber wie soll das fair gehen? wenn gutachter und sachverständige auf der gehaltsliste der versicherer stehen können sie dann noch unparteiisch sein?

und: kann ich als normalsterblicher, der eine verkehrsrechtschutzversicherung abschliesst davon ausgehen, dass diese auch zahlt, wenn ich angezeigt werde? der vorsatzparagraph hat mich bei abschluss der versicherung nicht stolpern lassen. ich dachte "natürlich zahlt die versicherung nicht, wenn ich vorsätzlich eine straftat begehe". die problematik ist, das die sichtweise von der versicherung wesentlich von meiner abweicht.

und das ist doch wohl bitte nicht selten der fall. ob es jetzt um nichtzahlende hapfli´s bei katzenschzäden geht, oder um nichtzahlende RSV bei nötigung im strassenverkehr (der von mir NICHT vorsätzlich begangen wurde, durch definition des deutschen rechts allerdings ein vorsatzdelikt ist!)

und @epoeri ... versuch mal als autofahrer nachzuweisen, dass ein fussgänger einen unfall verschuldet hat. ich persönlich kenne keinen fall bei dem ein autofahrer mit so was durchgekommen ist ...







-- Editiert von Windschattenfahrer am 25.03.2004 14:10:39

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-211
Status:
Praktikant
(624 Beiträge, 87x hilfreich)

Ich kann zwar Heikes Gedanken so ein bischen nachvollziehen, aber: da hätte sie bei jedem Schaden sich sofort an die Versicherung wenden müssen. Schäden sammeln geht nun leider nicht. Vielleicht wäre es günstiger gewesen, eine Extra-Versicherung für die Viecher abzuschließen.

@ Windschatten: na, hoffentlich fahren Siemit deiner Auffassung nicht mal voll gegen die Wand. Ihre Bemerkung mit dem Fussgänger ("ja, weisen Sie das mal nach") ist sehr zynisch. Schaden verursachen und die anderen zahlen lassen, weil nichts nachzuweisen ist ..............

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Windschattenfahrer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

@amtsmeier

das ist kein zynismus, das sind erfahrungswerte . . .

ok, mal abgesehen, dass die wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass eine soche wie von epoeri geschilderte situation eintritt; die wahrscheinlichkeit, dass der fussgänger schuldig gesprochen wird ist noch geringer. schau die doch mal die ganzen urteilsbegründungen an. autofahrer müssen jederzeit damit rechnen, dass andere vehrkehrsteilnehmer jederzeit einen anfall unvorhersehbaren schwachsinns haben, und daher jederzeit geschwindigkeit und abstand anpassen.



-----------------
"
lg

Windschattenfahrer

"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

allein der Name "windschattenfahrer" naja ich will ja nichts sagen, aber der Name suggeriert mir hier schon einiges. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ windschattenfahrer

mein Beispiel ist alles andere als unwahrscheinlich. Man könnte den Fußgäger auch durch einen Radfahrer ersetzen.
Oder den Schaden mit einen Tanklaster durchspielen. Dann geht es um Millionenschäden.
Wie Miniway schon sagte: Man versichert existenzbedrohende Fälle. Die Katzengeschichten sind Peanuts.
Aber man kann das Geld für die Peanuts auch sparen ...

Übrigens, ein Zeuge reicht schon aus, um dem Fußgänger eine Schuld nachzuweisen!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

sicherlich ist ein schaden in millionenhöhe auch bei den versicherungen nicht gerade jederzeit an der tagesordnung.
in soweit gehe ich da mit dem windschattenfahrer gerne mit.
ABER auch diese schäden passieren.
schaden im 6stelligen bereich sind aber weiss gott keine seltene angelegenheit.
und auch die können sie sich sicherlich nicht ersparen und ich glaube auch nicht, dass sie derart viel in ihrer üppigen portokassen aufweisen werden.

es ist ihnen persönlich natürlich selbst überlassen, was sie tun.
persönlich empfinde ich es jedoch mehr als leichtsinnig, für einen so geringen beitrag das risiko trotzdem selbst tragen zu wollen.

und zur aktuellen rechtsprechung...
im verkehrsrecht gab es sicherlich eine novellierung der haftpflicht, wonach radfahrern künftig nur selten schuld zugestanden wird.
aber es wierd weiterhin auch radfahrern schuld zugestanden.
dies war auch nur ein beispiel und lässt sich auf alle bereich ummünzen.
ob sie jemanden ummrempeln und der wird querschnittsgelähmt, weil er unglücklich aufschlägt oder sie vergessen in der eile, ihren herd auszumachen und ihre mietswohnung und das dazugehörende haus brennt ab...
es gibt millionenfache schadensbeispiele, aber die zu nennen dürfte bei ihnen vergebens sein.

bedenken sie bitte auch, dass wir ihnen hier nichts verkaufen wollen, sondern nur ratschläge geben.
und der gesunde menschenverstand spricht nun mal dafür, eine haftpflichtversicherung abzuschliessen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

@windschattenfahrer
Dass solche Fälle sehr selten auftreten, ist klar, denn sonst könnte die Privathaftpflicht nicht mit einem Beitreg von 60€ einen Millionenschaden absichern.

Wenn der Fall aber eintritt, dann ist Dein Leben ruiniert. Das gesamte Vermögen wird gepfändet und vom Einkommen bleibt nur noch das übrig, was unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt. Das gilt dann leider für den Rest des Lebens.

Derjenige, der durch dein Verschulden geschädigt wurde, bleibt zudem auf seinem Schaden sitzen.

Und Dinge die zum täglichen Leben zwangsläufig dazu gehören, dazu zähle ich auch durch Katzen verkratzte Türen, kann man nur in seltenen Fällen versichern.
Für einen Schaden, der voraussehbar mit nahezu 100% Wahrscheinlichkeit eintritt, müsste man doch eine Versicherungsprämie in Höhe des voraussichtlichen Schadens zzgl. Verwaltung, Gewinn und Versicherungssteuer zahlen. Das rechnet sich einfach nicht. Daher sind solche Schäden bei der Privathaftpflicht auch ausgeklammert.

Und dass man Vorsatz nicht versichern kann, sagt einem doch schon der gesunde Menschenverstand. Überleg mal, was passieren würde, wenn eine Versicherung auch für Vorsatz zahlt.

Auf der anderen Seite ist es purer Leichtsinn, existenzbedrohende Dinge nicht zu versichern. Die Privathaftpflicht ist eine der wenigen Versicherungen, die jeder haben muss und die in erster Linie dazu dient solche Risiken abzusichern. Ich kann eigentlich nicht verstehen, dass es keinen gesetzlichen Zwang gibt, dass man eine PHV abschließen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

wie wahr, hh...
das ist mir immer noch ein rätsel...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Windschattenfahrer
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

ok

ok, ihr habt recht O:-(.
ich seh´s ein. asche auf mein haupt. ... aber die rechtschutz ist und bleibt gekündigt ...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.049 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen