Hallo,
ich habe einen Schaden an meinem Pkw, für den die Privathaftpflichtvers. von dem Verursacher haften muß. Dazu hätte ich einige Fragen.
Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf fast 850,00 € (von einem Autohaus bzw. Vertragshändler, keine Gebühren für den Kostenvoranschlag)
1. Soweit ich weiß ist es mir freigestellt ob ich die Reparatur durchführen lasse oder nicht. Stimmt das?
2. Was passiert wenn ich es nicht reparieren lasse, sondern meinen Pkw so weiter nutze. Steht mir der volle Betrag zu oder wird etwas von der Versicherung abgezogen, z.B. die MwSt?
3. Die Versicherung verlangt Bilder obwohl Sie den vollständigen Kostenvoranschlag haben, mit amtl. Kennzeichen.... . Ich habe vorgeschlagen die Bilder selbst zu machen, womit die Vers. einverstanden ist. Wenn Sie bessere Bilder verlangen ist das nicht mein Problem oder?
Ich bedanke mich für die Antworten im Voraus.
Privathaftpflicht Kfz Schaden
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?



Hallo!
1)
Korrekt (§ 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
:
>>Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.<<)
2)
Korrekt
(§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB
:
>>Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.<<)
3)
Sie wollen doch etwas vom Schäder - Geld. Wer etwas will, muß dies auch grds. durchsetzen. D.h. Sie müssen Ihren Schaden geltend machen und beweisen.
Wenn die Versicherung selbst Fotos anfertigen will - ok.
Ansonsten besteht auch die Möglichkeit, einen Sachverständigen einzuschalten - auf Kosten der Versicherung.
Gruß
Harry
Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist mir schon klar, daß ich den Schaden beweisen muß, jedoch ist ein Kostenvoranschlag von einem Vertragshändler, in dem mein Name, Adresse. das amtl. Kennzeichnen......doch ein Beweis genug, oder?
Viele Grüße und nochmals Danke
Paul
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo Paul,
grundsätzlich schon, aber die Versicherung möchte sich gerne selber ein Bild über die Beschädigung machen und nachprüfen, ob der Kostenvoranschlag mit der Beschädigung übereinstimmt und zum Schadenhergang passt.
Sie will ja nicht etwas regulieren, was vielleicht vorher schon beschädigt gewesen ist.
Ihren Aufwand können Sie dann über die Kostenpauschale abgelten lassen, hierfür kann man 20 EUR ansetzen.
Für den Reparaturtag(e) natürlich auch noch Nutzungsausfall.
Grüße
Hallo,
heute teilte mir die Versicherung mit, daß sich ein Gutachter die Bilder anschauen wird, die ich der Vers. per E-Mail geschickt habe und dann entscheidet ob der Kostenvoranschlag in Ordnung ist.
Was wäre wenn z.B. der Gutachter anhand von diesen Bildern meint, dass der KV zu hoch ist. Muß ich das akzeptieren ?
Viele Grüße und Danke für die Antworten!
Nein, das musst Du nicht akzeptieren. Aber die Versicherung muss auch nicht Deinen Kostenvoranschlag akzeptieren.
Und wenn man sich nicht einigen kann, dann trifft man sich vor Gericht wieder und das entscheidet dann wie hoch der Schadenersatz tatsächlich ist.
Der Gutachter wird in erster Linie prüfen, ob der Schadenhergang mit den abgelichteten Beschädigungen übereinstimmt. Wenn die Werkstatt übliche Verrechnungssätze für die Instandsetzung im KV angegeben hat, wird die Kostenhöhe sicherlich nicht bemängelt.
Es kann aber sein, dass Wertverbesserungen in Abzug gebracht werden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten