Hallo,
mein Sohn (9) hat bei einem Schulausflug in der Jugendherberge während eines Gerangels mit einem Mitschüler einen Schaden an einer Vitrine verursacht. Nun bin ich mir unschlüssig, wie ich dies formulieren muss, damit die Versicherung das auch bezahlt. Man hört ja oft so viel, dass die sich gerne quer stellen. Worauf muss ich achten? Eine Aufsichtsperson war in dem Moment nicht zugegen.
Danke im Voraus!
Privathaftpflicht: Schadensmeldung
18. April 2006
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Frage vom 18. April 2006 | 09:51
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 7x hilfreich)
Privathaftpflicht: Schadensmeldung
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#1
Antwort vom 18. April 2006 | 09:56
Von
Status: Student (2846 Beiträge, 906x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 18. April 2006 | 10:01
Von
Status: Frischling (38 Beiträge, 7x hilfreich)
Ja, lügen will ich ja auch nicht, nur: gibt es Punkte, bei denen ich Acht geben muss in der Darstellung? Bin mit Schadensmeldungen halt nicht so erfahren. ;-)
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#3
Antwort vom 18. April 2006 | 11:32
Von
Status: Student (2628 Beiträge, 677x hilfreich)
>>>Man hört ja oft so viel, dass die sich gerne quer stellen.
ja, man hört immer nur die schlechte seite. die anderen 99%, bei denen anstandslos geleistet wird, davon spricht keiner
ansonsten melden wie geschehen. solange die rangelei keine echte klopperei war wird alles glattgehen.
gruß
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