Privathaftpflicht?

30. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
bigbigmary
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Privathaftpflicht?

Hallo!!!
Hat jemand information über folgenden Sachverhalt!?

Ich ziehe jetzt zuhause aus. hab im moment noch meinen Wohnsitz bei meinen Eltern. Da Privathaftpflich ja sehr sinnvoll ist, stellt sich mir die Frage ob oder wie lange ich bei meinem Vater mitversichert bin. zur info: befinde mich noch im Erststudium Bachelor und werde dieses Jahr 24.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
firefighter0070
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 85x hilfreich)

Sofern Kinder mitversichert sind gilt:
Die Mitversicherung der Kinder endet mit dem Erreichen der Volljährigkeit,
also mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
Befindet sich das unverheiratete Kind zu diesem Zeitpunkt aber noch
in der Schul- oder unmittelbar hieran anschließenden Berufsausbildung,
genießt es unabhängig von seinem Alter auch weiterhin Schutz
über die elterliche Privathaftpflichtversicherung.
Dieser endet mit dem Abschluss einer Lehre oder/und eines Studiums,
bei Rechtsreferendaren oder Lehramtsanwärtern zum Beispiel mit dem
Referendarexamen (1. Staatsexamen).
Muss der Sohn vor oder nach der Berufsausbildung oder während dieser
Zeit den Grundwehrdienst oder den Zivildienst ableisten, bleibt der
Versicherungsschutz über die Privathaftpflicht der Eltern bestehen. Dies
gilt auch für das Ableisten eines freiwilligen sozialen Jahres.
Gleiches gilt während einer Wartezeit bis zu einem Jahr zwischen Schulausbildung
und nächstem Ausbildungsabschnitt (z. B. Suche nach einer
Lehrstelle oder Warten auf einen Studienplatz).
Die Mitversicherung in der elterlichen Privathaftpflichtversicherung
endet aber stets dann, wenn die Tochter oder der Sohn heiraten.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bigbigmary
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank!!!

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1x Hilfreiche Antwort

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