Privathaftpflicht vs Geschädigter

17. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)
Privathaftpflicht vs Geschädigter

Im fiktiven Fall wurde eine Duschkabinenwand zerstört.

Zerstörer meldet es der Versicherung. Die erkennt den Schaden an und ersetzt den Zeitwert (570€)

Geschädigter beauftragt Firma, die inkl. Einbau 870€ verlangt.


Frage: Geschädigter hat Pech gehabt, oder?

Off-topic und persönliche Meinung: Für fast 900€ bau ich dir mit 3 Facharbeiter in 4h fast ein ganzes Bad und ersetze nicht nur eine Scheibe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47456 Beiträge, 16800x hilfreich)

Zitat:
Frage: Geschädigter hat Pech gehabt, oder?


Ja, wobei das im rechtlichen Sinne nicht als Pech, sondern als gerecht gilt. Schließlich hat der Geschädigte ja anschließend eine neue Duschwand statt einer gebrauchten.

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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Off-topic und persönliche Meinung: Für fast 900€ bau ich dir mit 3 Faweshalb ich alles was geht selber mache).

Aber in diesem Fall untertreibst du wohl doch etwas. Denn wahrscheinlich kostet allein die Scheibe einen dreistelligen Betrag.
Und für 900 Euro fast ein ganzes Bad? Träumer ...

Stefan

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#3
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Das war schon etwas überspitzt aber um eine Scheibe einer Duschkabine zu ersetzen finde ich die Abrechnung von 1Meister und 2Facharbeiter über 3,5h schon ziemlich dreist!

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von Mthe0):
Für fast 900€ bau ich dir mit 3 Facharbeiter in 4h fast ein ganzes Bad und ersetze nicht nur eine Scheibe!
Warum hast du es dann eine Firma machen lassen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Hab ich ja nicht. Fühle mich der Zerstörerseite zugehörig!

Wurde nur von der Geschädigtenseite auf den "Restbetrag" angesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mthe0
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 8x hilfreich)

Geschädigter will nun privat den "Restbetrag", da angeblich dessen Glasversicherung "alles übernommen hätte" die Privathaftpflicht vom Zerstörer aber eben nur den Zeitwert.

Kann ich da auf was verweisen?
Iat der Zerstörer da überhaupt noch der Ansprechpartner oder die Versicherung?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13686 Beiträge, 4352x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
da angeblich dessen Glasversicherung "alles übernommen hätte"
Und warum wendet er sich dann nicht an seine Glasversicherung?

Und falls wirklich eine schriftliche Forderung kommt: Einfach an die Haftpflichversicherung weiterreichen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Mthe0):
Kann ich da auf was verweisen?

Ich würde solche Forderungen ja ignorieren.

Ansonsten würde ich die Geschädigtenseite mal auf das StGB verweisen, insbesondere auf den § 263 StGB .


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Mthe0):
Kann ich da auf was verweisen?

Ich würde solche Forderungen ja ignorieren.

Ansonsten würde ich die Geschädigtenseite mal auf das StGB verweisen, insbesondere auf den § 263 StGB .


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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