Im fiktiven Fall wurde eine Duschkabinenwand zerstört.
Zerstörer meldet es der Versicherung. Die erkennt den Schaden an und ersetzt den Zeitwert (570€)
Geschädigter beauftragt Firma, die inkl. Einbau 870€ verlangt.
Frage: Geschädigter hat Pech gehabt, oder?
Off-topic und persönliche Meinung: Für fast 900€ bau ich dir mit 3 Facharbeiter in 4h fast ein ganzes Bad und ersetze nicht nur eine Scheibe!
Privathaftpflicht vs Geschädigter
17. Juni 2019
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Frage vom 17. Juni 2019 | 09:20
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 8x hilfreich)
Privathaftpflicht vs Geschädigter
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#1
Antwort vom 17. Juni 2019 | 10:40
Von
Status: Unbeschreiblich (47456 Beiträge, 16800x hilfreich)
Zitat:Frage: Geschädigter hat Pech gehabt, oder?
Ja, wobei das im rechtlichen Sinne nicht als Pech, sondern als gerecht gilt. Schließlich hat der Geschädigte ja anschließend eine neue Duschwand statt einer gebrauchten.
#2
Antwort vom 17. Juni 2019 | 11:30
Von
Status: Philosoph (13686 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Zitat:Off-topic und persönliche Meinung: Für fast 900€ bau ich dir mit 3 Faweshalb ich alles was geht selber mache).
Aber in diesem Fall untertreibst du wohl doch etwas. Denn wahrscheinlich kostet allein die Scheibe einen dreistelligen Betrag.
Und für 900 Euro fast ein ganzes Bad? Träumer ...
Stefan
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#3
Antwort vom 17. Juni 2019 | 12:14
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 8x hilfreich)
Das war schon etwas überspitzt aber um eine Scheibe einer Duschkabine zu ersetzen finde ich die Abrechnung von 1Meister und 2Facharbeiter über 3,5h schon ziemlich dreist!
#4
Antwort vom 17. Juni 2019 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (31903 Beiträge, 5623x hilfreich)
Warum hast du es dann eine Firma machen lassen?ZitatFür fast 900€ bau ich dir mit 3 Facharbeiter in 4h fast ein ganzes Bad und ersetze nicht nur eine Scheibe! :
#5
Antwort vom 17. Juni 2019 | 13:02
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 8x hilfreich)
Hab ich ja nicht. Fühle mich der Zerstörerseite zugehörig!
Wurde nur von der Geschädigtenseite auf den "Restbetrag" angesprochen.
#6
Antwort vom 22. Juni 2019 | 18:49
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 8x hilfreich)
Geschädigter will nun privat den "Restbetrag", da angeblich dessen Glasversicherung "alles übernommen hätte" die Privathaftpflicht vom Zerstörer aber eben nur den Zeitwert.
Kann ich da auf was verweisen?
Iat der Zerstörer da überhaupt noch der Ansprechpartner oder die Versicherung?
#7
Antwort vom 22. Juni 2019 | 21:23
Von
Status: Philosoph (13686 Beiträge, 4352x hilfreich)
Hallo,
Und warum wendet er sich dann nicht an seine Glasversicherung?Zitat:da angeblich dessen Glasversicherung "alles übernommen hätte"
Und falls wirklich eine schriftliche Forderung kommt: Einfach an die Haftpflichversicherung weiterreichen.
Stefan
#8
Antwort vom 22. Juni 2019 | 21:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatKann ich da auf was verweisen? :
Ich würde solche Forderungen ja ignorieren.
Ansonsten würde ich die Geschädigtenseite mal auf das StGB verweisen, insbesondere auf den § 263 StGB .
#9
Antwort vom 22. Juni 2019 | 21:58
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatKann ich da auf was verweisen? :
Ich würde solche Forderungen ja ignorieren.
Ansonsten würde ich die Geschädigtenseite mal auf das StGB verweisen, insbesondere auf den § 263 StGB .
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