Mir wurde das Fahrrad meines Arbeitgebers (öffentlicher Dienst und deshalb nicht versichert), welches ich mir für private Zwecke ausgeliehen hatte (und abgeschlossen hatte), geklaut. Trotz eindeutiger Formulierung im Vertrag: Beim Ausleihen von Eigentum Dritter und im Falle der Beschädigung oder des Abhandenkommens des geborgten Gegenstandes würde die Versicherung den Schaden übernehmen.
Leider will die Versicherung nicht bezahlen.
Sind sie im Recht ?
Privathaftpflicht zahlt nicht - Fahrrad geliehen und dann gestohlen
16. Dezember 2003
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Frage vom 16. Dezember 2003 | 15:35
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privathaftpflicht zahlt nicht - Fahrrad geliehen und dann gestohlen
#1
Antwort vom 16. Dezember 2003 | 20:44
Von
Status: Lehrling (1709 Beiträge, 411x hilfreich)
Normalerweise sind "geliehene" und "gemietete" Sachen von der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Sollte Ihre Versicherung das anders handhaben, wäre das zumindest ungewöhnlich.
Deshalb nochmal genau nachlesen, was im Vertrag steht!
Wenns da wirklich so wie oben steht, sollte die Versicherung zumindest einen Erklärungsnotstand haben, warum sie jetzt auf einmal nicht zahlen will.
Gruß
epoeri
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