Privathaftpflicht zahlt ohne neubeschaffung nur 500 Euro

31. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Astardes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Privathaftpflicht zahlt ohne neubeschaffung nur 500 Euro

Hallo,

bei mir wurde eine Lampe im Wert von 1700 Euro heruntergeworfen und ist nicht mehr zu reparieren.
Ich habe dies der meiner privathaftpflicht gemeldet und bis heute lief auch alle gut. Nun habe ich eine Scheck erhalten über 500 Euro mit einem Schreiben das der Restwert nur erstattet würde wenn ich den Kauf einer neuen Lampe ( der selben? ) nachweisen könnte. Die zerstörte Lampe hatte einen Wert von 1700 Euro.

Darf die Versicherung auf soetwas bestehen ? Ich hatte eigentlich nicht vor mir nochmals so ein teueres Stück zu kaufen.

Schon mal danke für Hilfe

S.Mayr

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

wieso ihre haftpflicht einspringt, wenn ihnen ein schaden zugefügt worden ist, wirft bei mir fragen auf...

aber...
zum einen ist die haftpflicht eine zeitwertversicherung und würde ohnedies nur den zeitwert der lampe bezahlen.

wenn sie nicht vorhaben eine so teure lampe wiederzubeschaffen, dann sollte ihnen auch kein weiterer schaden entstanden sein.

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#2
 Von 
Astardes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

war nur ein Schreibfehler, natürlich ist es nicht meine Privatehaftpflicht sonder die des " lampenzerstörers".
Ich denke nicht das eine Designerlampe einen Zeitwert hat da diese ja nicht abgenutzt wird, ganz im Gegenteil der Wert der Lampe dürfte im Wert steigen da es sich ja um ein Sammlerstück handelt und sie im besten Zustand war.
Ein weiterer Schaden ist mir durchaus entstanden da de Lampe ja 1700 Euro gekostet hat, egal ob ich mir eine Neue kaufe oder nicht. Mit einem geringen Abzug aus irgendwelchen Gründen könnte ich mich ja abfinden aber nicht einmal 30% des Preises halte ich doch für etwas Übertrieben.

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#3
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf den vollen, zur Neubeschaffung aufzuwendenden Betrag. (Hatten Sie den Kaufbeleg beigelegt ?)

Sicherlich kann ein kleiner Abzug "Alt für Neu" durchgeführt werden. Allerdings gibt es keine effektive Abnutzung an einer Lampe; die ensteht an der Glühbirne.

Daher "Angebot" freundlich aber bestimmt ablehnen und zur Zahlung des Restbetrages eine angemessene Frist setzten und ggf. den Gang zum Anwalt ankündigen.

Gruß



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#4
 Von 
Astardes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Info "Yeti",

ich habe mir schon gedacht das es nur ein Versuch der Versicherung ist sich Geld zu sparen. Auf die Frage nach dem Beleg, ja ich hab der Versicherung die Rechnung beigelegt.

Grüssle

Asta

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#5
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Sehe das etwas anders - die Haftpflicht handelt hier meiner Ansicht nach richtig - sie erstetzt grundsätzlich nur den Zeitwert, muss aber die Möglichkeit zur Ersatzbeschaffung geben - da es nun für Lampen keinen wirklichen Gebrauchtmarkt gibt, bleibt ihr dann nichts anderes übrig, als den Preis für die Neuanschaffung zu zahlen. Wenn Du aber keine neue kaufen willst, kannst Du nur den Zeitwert ersetzt verlangen.

Wenn Du behauptest, die Lampe sei ein Sammlerstück und habe heute noch einen Zeitwert von 1.700,- oder mehr, dann musst Du das beweisen.

Ich hatte mal einen ähnlich gelagerten Fall - erst haben wir der Versicherung angeboten ein Gutachten über den Wert erstellen zu lassen - darauf hat die Versicherung verzichtet, weil sie die Kosten für das Gutachten gefürchtet hat. Ihr reichte dann ein einfaches Schreiben eines Antiquitätenhändlers, der den Wert des Gegenstandes geschätzt und bestätigt hat (und sich über eine Flasche Wein gefreut hat). Dann hat die Versicherung ohne Probleme gezahlt.

Gruß
<a href="http://www.mcneubert.de" target="blank">MCNeubert</a>

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#6
 Von 
Astardes
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch der Zeitwert dürfte kein Problem darstellen, da die Lampe noch nichteinmal ein Jahr alt war und sie in diesem Zeitraum wohl kaum eine Wertminderung von 70% hat. Es geht mir ja auch nicht darum das die Versicherung eine Wertsteigerung bezahlen soll. Es geht eigentlich nur um die Frechheit das Sie darauf bestehen das ich eine Neue kaufen muss und dann die Rechnung einreichen muss um die differenz zwischen 500 Euro und 1700 Euro zu bekommen. Um ehrlich zu sein könnte ich die Differenz zur Zeit garnicht auslegen um an die angeforderte Rechnung zu gelangen. Ist ja nicht so das man sich so ein Stück mal nebenbei beim Brot kaufen mitnimmt, zuminderst ist es bei mir nicht so.
Aber was ich jetzt so im allgemeinen gelesen habe hat die Versicherung wohl eine Berechtigung eine Wertminderung abzuziehen aber nicht in diesem Umfang und kann auch nicht auf einen Neukauf bestehen und wenn dieser nicht erfolgt die differenz einbehalten. Oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

70% Wertverlust in einem Jahr ist wirklich etwas viel.
Was allerdings noch hinzukommt ist, dass die Versicherung auf jeden Fall die Mehrwertsteuer einbehalten darf und diese nur bei einem Neukauf in der dann tatsächlich angefallenen Höhe zahlen muss.

Versicherungen versuchen natürlich immer erstmal so wenig wie möglich zu zahlen - ist im Interesse aller Versicherten ja auch richtig - wenn Du hier aber mit Nachdruck einen höheren Ersatz forderst, sollte die Versicherung Verhandlungsbereitschaft zeigen.

Viele Erfolg
MCNeubert

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