Hallo,
nach dem Baden vor ein paar Tagen mit meiner Tochter am See, hatte ich mich in der Badewanne in der Wohnung meiner Freundin abgeduscht. Während des Abduschens hatte ich mein Gleichgewicht verloren und hielt mich reflexartig am Duschvorhang fest. Dadurch riss ich die Duschstange herunter- und glz. die Halterung aus der Wand heraus. In der Wand ist natürlich jetzt ein über 12 cm breites und vielleicht 3cm tiefes Loch. Die andere Halterung verblieb in den Kacheln.
Den Duschvorhang kann man natürlich nicht mehr benutzen. Weil beide Halterungen je Stangenende beschädigt sind und an der beschädigten Stelle in der Wand keine Halterung mehr anbebracht werden können.
Springt hier die Privathaftversicherung ein? Wird das Reparieren der beschädigten Stelle in der Wand und das neue Ansetzen eines neuen Duschvorhanges durch Handwerker von der Privatversicherung bezahlt?
Freundin mit Kind und ich, haben je getrennte Wohnungen. Ein eheähnliche LG führen wir nicht.
Gruss Stern
Privathaftpflichtversicherung - Duschstange bei Freundin heruntergerissen...
21. August 2003
Thema abonnieren
Frage vom 21. August 2003 | 21:02
Von
Status: Praktikant (517 Beiträge, 149x hilfreich)
Privathaftpflichtversicherung - Duschstange bei Freundin heruntergerissen...
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 22. August 2003 | 10:40
Von
Status: Praktikant (918 Beiträge, 235x hilfreich)
Moin Stern,
mE ja.
für genau solche Fälle ist die Haftpflicht doch da.
hey cool, das reimt sich.
#2
Antwort vom 24. August 2003 | 11:26
Von
Status: Praktikant (517 Beiträge, 149x hilfreich)
Danke für die Antwort,
Gruss Stern
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#3
Antwort vom 1. September 2003 | 19:56
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 1x hilfreich)
Yep,
ist ein Schaden der gegenüber einer Drütten person verschuldet zugefügt wurde.
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