Problem Versicherungsnehmer & Versichterte Person

20. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
FaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Problem Versicherungsnehmer & Versichterte Person

Hallo,
also es geht um eine BU-Versicherung, welche auf Person X läuft, welcher seine Stieftochter versichert hat. Die Versicherung wurde abgeschlossen als die Stieftochter noch minderjährig war. Nun ist die BU-Versicherung in Kraft getreten nd die Stieftocher nicht mehr minderjährig. Herr X und seine Stieftochter haben kein gutes verhältnis mehr.

Laut Versicherungsvertrag geht das Geld nun an den Versicherungsnehmer (Herr X) und nicht an die Versicherte/geschädigte Person (Stieftochter).
Laut Vertagr ist das ja eigentlich Richtig, aber ist das Rechtlich zu vertreten?? Das eine Person, welche eben Berufsunfähig ist, nicht ihr zustehendes Geld bekommt? Zumal sie während ihrer Arbeitszeit selber den Beitrag der Versicherung gezahlt hat. Und nicht damit gerechnet hat das ihr Stiefvater aufgrund der aufgetretenen Familärenprobleme ihr den Vertrag nicht überschreibt und das Geld einkassiert.

Probleme mit der Versicherung?

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18 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

Es nicht sehr zielführend Fragen mit derartiger wirtschaftlicher Bedeutung in einen MEINUNGSforum zu stellen in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.

Insbesondere da hier auch die vertraglichen Vereinbarungen entsprechend geprüft werden müssen.

Da sollte man Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#2
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
Laut Versicherungsvertrag geht das Geld nun an den Versicherungsnehmer (Herr X) und nicht an die Versicherte/geschädigte Person (Stieftochter).
Das kann ich mir nicht vorstellen. Herr X ist doch nur Beitragszahler und hat mit Risiko nichts zu tun. Demzufolge kann Herr X gar keine Leistungen beziehen.

Da wäre mehr Info nötig.

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Eine BU-Versicherung dient nicht dazu, jemanden zu bereichern. Herr X tut das aber gerade.
Ich würde erstmal bei der Versicherung selber anrufen und nachfragen, was die dazu sagen.

"Und nicht damit gerechnet hat das ihr Stiefvater aufgrund der aufgetretenen Familärenprobleme ihr den Vertrag nicht überschreibt"

Welchen Vertrag?

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#4
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Es handelt sich doch hier um einen "Vertrag zugunsten Dritter".
Demnach kann der Beitragszahler/Versicherungsnehmer nicht auch Leistungen aus diesem Vertrag beziehen. Das kann nur die versicherte Person.

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#5
 Von 
FaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Also, da es in dem Fall nicht um mich perönlich geht kann ich leider nicht alle erforderlichen details hier angeben. Aber ich weiß das die Versicherung von Herr X eine Bestätigung/Erlaubnis bräuchte um die monatlichen Zahlungen an die Stieftochter auszuzahlen. Und ich weis das damals in dem "Vertarg" eine Spalte war, in welcher es darum ging, an wen die Zahlungen im Leistungsfall gehen sollen, und dort hat sich Herr X eingetragen. Wenn man diese Zeile leer gelassen hätte, wären die Leistungegen an die Versicherte Person gegeangen.
Ich denke das es der Versicherung ja egal wäre an wen sie die Leistungen zahlt, muss ja etwas dran sein das Sie es nicht einfach so auf das Konto von der Versicherten Person überschreiben kann.

PS: ein anwalt wird demnächst auch hinzugezogen, wollte nur schon mal ein paar meinungen zur sache geehört haben, da man ja als ein Bekannter der Person schon "befangen" ist, und ich demnach wie selbstverständlcih davon ausgehe des die Leistungen auch an die geschädigte Person zugehen haben.

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wie konnte der böse Stiefvater das Geld denn beantragen ? Dazu braucht es den Patienten, denn so einfach zahlen BU nichts aus.

Ein Anruf: "Mir gehts besser", und der Geldsehen endet.



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#7
 Von 
FaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Klar, das man die zahlungen beenden kann, nur wäre es ja sinnvoller das eine berufsunfähige person das geld bekommt, da sie ja das geld wirklich benötigt. die zahlungen komplett einstellen wäre die letzte option

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#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wer eine Versicherung "NICHT" abschließt bekommen auch "KEIN" Geld. Warum auch.

Ich wüsste keinen Grund warum das anders sein sollte.



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#9
 Von 
FaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Als eltern teil kann man ja auf jedenfall eine versicherung auf sein minderjähriges kind abschließen. So ist es bei versicherungen von mir auch (haftpflicht), wird von meinen eltern gezahlt und post geht auch an sie. Also gehe davon aus das es schon richtig ist wie die versicherung im moment macht. glaube eher das vielleicht bereicherung von dritten der der richtige ansatz ist. Aus meiner erfahrung ist es ja auch so das kindergeld zb dem kind zur verfügung stehen muss (als erwachsenes kind). Also die eltern können es beim antrag auf ihr konto angeben, müssen es aber dem kind auszahlen.

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#10
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

In der Haftpflicht bist du "mitversichert".
Hast du aber einen Schaden müssen Sie Ihre Versicherung nicht aktivieren.

Und mit 18 endet die meist automatisch.

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#11
 Von 
FaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Ist es relevant das die "geschädigte" Person (also Versicherte Person) eine 30% Behinderung anerkannt bekommen hat? Hat Sie damit vielleicht besondere Ansprüche bezüglich der Versicherung bzw auf das Geld?

-- Editiert FaK am 26.01.2012 20:07

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#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Was ist denn so schwer ? Sie hat keinen Vertrag mit der Versicherung, daher bekommt sie kein Geld.

30 Grad Behinderung dürften eh kaum ausreichen für eine Berufunfähigkeitsrente. Da ist wohl eher ne Umschulung sinnvoll und das Leben geht weiter.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119558 Beiträge, 39740x hilfreich)

quote:
Ist es relevant das die "geschädigte" Person (also Versicherte Person) eine 30% Behinderung anerkannt bekommen hat? Hat Sie damit vielleicht besondere Ansprüche bezüglich der Versicherung bzw auf das Geld?

Möglicherweise oder eventuell auch nicht.
Näheres ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen.





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#14
 Von 
FaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

"30 Grad Behinderung dürften eh kaum ausreichen für eine Berufunfähigkeitsrente" -> Berufsunfähigkeitsrente wird ja im moment gezahlt.

Und wie gesagt, will ja nur die meinungen aderer Personen hören mit eventuel erfahrung in diesem Thema. Das die fakten so sind und die Zahlungen im moment an den Stiefvater gehen verstehe ich ja auch. Nur finde ich dass das ja wohl ihregndwie an dem Thema "Versicherung" vorbei geht, sondern in dem Fall eher "bereicherung dritter zutrifft". Und ob da ein Richter ein urteil zugunsten der "berufsunfähigen" person begründen könnte mit ihrgendeinem gesetzt/rechtssprechung....

Extrem beispiel: Ich werde Versicherungsnehmer, und Versichere einen Fussballspieler. Jetzt verursache ich "versehentlich" ein unfall wobei die Versicherteperson/fussballspieler berufsunfähig wird. -> folge wäre ich bekomme geld dafür das jemand anderes berufsunfähig wird. Das ist doch pervers...

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#15
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Wer die Beiträge zahlt, wer Vertragspartner ist der bekommt das Geld. Was soll da Bereicherung sein.

quote:
Extrem beispiel:

Selten dämliches Beispiel. Wenn du grob fahrlässig den Schaden verursachst bekommst du nie Geld.

Bist du sicher das dein Stief - wirklich Geld bekommt? Wie wurde deine Berufsunfährigkeit denn nachgewiesen..... so einfach ist dasnicht

Und was sagt er dazu.

Du bist schon 18 ? Und noch Geschäftsfähig ?


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#16
 Von 
FaK
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)

Also da es NICHT um mich geht will ich hier nicht details zur Krankheit erwähnen.
Aber sie IST Berufsunfähig (anerkannt von Versicherung) und auch die 30% behinderung sind anerkannt.
Und ich bin sicher das der Stiefvater geld bekommt. Die nachzahlung der Versicherung, welche sich durch die bearbeitungszeit der Versicherung ergeben hat, ist auf das Konto der "Versicherten" Person gegenagen, aber nur weil sie im Antrag auf BU ihre Kontonr angegeben hat. Die ersten paar monate wurde das Geld dann auch noch auf ihr Konto überwiesen. Doch dann hat der Stiefvater bemerkt das er Versicherungsnehmer ist, und hat die Versicherung beauftragt das Geld auf sein Konto zu überweisen.

quote:
Selten dämliches Beispiel. Wenn du grob fahrlässig den Schaden verursachst bekommst du nie Geld.

Daher sagte ich ja Versehentlich. Oder wie wär es mit sehr schwer nachweisbar (Bsp Psychische angriffe....).

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Und Sie ist über 18, und arbeitet jetzt seit etwas mehr als einem jahr nicht mehr. Bzw ist davor schon von vollzeit auf teilzeit gegangen

-- Editiert FaK am 26.01.2012 21:17

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#17
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und was sagt er dazu ?

Ich würde dem Stiefvater anbieten die Kohle zu teilen oder das Geschäft zu versauen.

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#18
 Von 
guest-12316.11.2017 20:46:55
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

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