Probleme mit KFZ Versicherung

12. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
bubbi42
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 77x hilfreich)
Probleme mit KFZ Versicherung

Hi @ all
Habe folgendes problem und zwar habe ich am 04.11.2004 meinen Führerschein erworben , zu diesem zeitpunkt war ich bereits 26 jahre alt ( auch sowas gibts :-) ) da man als fahranfänger ziemlich hoch in den Versicherungen eingestuft wird , habe ich mich dazu entschieden mein fahrzeug auf meinen Vater als Zweitwagen zu zulassen.
Gesagt getan bin dann also mit 85% bei der HDI eingestiegen.

Dann ist mir im Februar diesen Jahres was dummes passiert , und zwar habe ich ein Auto beim Rückwärtsfahren ganz leicht angetickt , fahrer des Autos nicht vor Ort also machte ich mich schlau und schellte bei diesen leuten an ( waren Marokaner ).
Sie kamen mit mir zum Fahrzeug und es waren keine beschädigungen vorhanden , ledeglich das nummernschild war leicht verbeult aber es sah eher danach aus als wenn der dort schon einmal einen mit ner Anhängerkupplung bekommen hätte.
Dann fing der werte herr an mit mir zu diskutieren , wir tauschten tele nummern usw... und er meinte er möchte mindestens 500 € dafür haben , auf weitere besichtigung meinerseits und meines Bruders stellten wir fest das der Wagen schon einige unfälle hinter sich hatte und teilweise heftig gespachtelt war , also machten wir Fotos , dieses passte den leuten nicht und sie riefen die Polizei zur hilfe.
Polizei angekommen , die Dame sprach mir eine mündliche Verwarnung aus , der Kollege schaute sich die sache an und meinte nur zu mir , machen sie sich keine sorgen an dem Wagen ist nichts , schicken sie die Fotos und den Unfallhergang an ihre Versicherung die wissen was zu tun ist.
Gesagt getan und es kam auch nichts mehr.
Vor 10 Tagen dann war ich bei der HDI weil ich mir einen opel calibra zugelegt habe , ich fragte die Dame dort ob ich dann ab nächstes Jahr auf 70 % fahren würde und sie meinte Ja , ab Januar fahren sie auf 70 %.
Heute bin ich dann wieder beim HDI vorstellig geworden und habe angafragt ob ich das fahrzeug nicht auf meinen eiegenen namen zulassen könnte mit den zweitwagen prozenten meines vaters und die nette Dame sagte daraufhin , ja das ist machbar sie könnte die 140 % übernehmen daraufhin meinte ich wie , die 140 % ? Sie sagte nur ja wir haben doch für sie einen Unfall vom 02.02.2005 reguliert , ich wie bitte davon weiss ich aber nichts !!!
Dann war die dame so freundlich und druckte mir einen Unfallherrgangsbogen und Regulierungsbogen aus beide waren auf dem 09.08 diesen Jahres datiert und es kam keine Reaktion von uns meinte die Dame , ich sprach meinen Vater daraufhin an und er meinte bei ihm wäre nichts gekommen.
Naja nun wie dem auch sei , die HDI sagt ich fahre jetzt auf 140 % ab januar es sei denn ich bezahle 665 € , nur frage ich mich wieso soll ich diese summe zahlen an dem fahrzeug war offensichtlich nichts dran , der steht noch genauso wie ich den damals gesehen habe ohne das was repariert wurde bei uns aufm Hof , und dafür haben die eine solch horente summe bekommen ?

Welche möglichkeiten habe ich nun , das ich nicht bei den 140 & bleibe ?
Kann ich bei einem anderen Versicherer nicht auf eigenen Namen günstig einsteigen ?
Ich hoffe ihr könnt mir einen brauchbaren TIPP geben , sorry für die schreibfehler aber ich bin so sauer und aufgeregt das ich imo nicht weiss wie es weitergehen soll !!!




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

hier können sie meines erachtens nicht viel tun.
das sieht hier nach einem zivilrechtlichen vorgang aus, wo sie gegen die 'unfallopfer' prozessieren müssten.

eine andere alternative wäre, dass ihr vater zum 01.01. die versicherung wechselt und dann dort einen 'neuen' zweitwagen neu versichert...

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 658x hilfreich)

Wenn der "Geschädigte" den Schaden geltend macht, ist die Versicherung zum Ersatz des Schadens verpflichtet.

D.h. aber nicht, das der Geschädigte verpflichtet ist, den Schaden zu reparieren.

Auch wenn Sie den Wagen Ihrer Äußerung nach nur berührt haben, so war es doch ein Unfall.

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#3
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Aber wenn bei einem Unfall kein Schaden entstanden ist, muss eigentlich auch keiner reguliert werden. Ich denke das Problem ist eher, dass hier der Versicherung gegenüber keine Angaben gemacht wurden und diese daraufhin geleistet hat, da es nur ein kleiner Betrag war. Mit Angaben und wenn man selbst auf die Versicherung zugeangen wäre, hätte die Chance bestanden, dass diese die Schadensforderung zurückweist und für den angeblichen Schädiger auch rechtlich eintritt.

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