RSV Deckungszeitraum

3. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
BerryBlack
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
RSV Deckungszeitraum

Hallo zusammen,

habe folgende Frage:

ich habe, bzw. hatte eine Rechtschutzversicherung. Diese hat mir zum 31.12.2019 gekündigt.

Folgender Fall:

ich habe mir im April 2019 ein Fabrikneues Motorrad gekauft.
Hierzu wurden im August 2019 Mängel gerügt.

Das Fahrzeug wurde im November 2019 zur Nachbesserung an den Händler übergeben.

Im Februar 2020 wurde das Fahrzeug wieder ausgehändigt.

Jedoch wurden die Arbeiten mangelhaft ausgeführt, bzw. fehlerbehaftete Teile verbaut.

Diese Arbeiten wurden im April 2020 gerügt.

Gerügt habe ich jeweils "gemäß gesetzlichem Gewährleistungsrecht".
Ausgeführt wurde gem. Garantiebedingungen gem. Hersteller.

Der Händler sagt, er habe die Teile ausgetauscht, der Zustand interessiere ihn nicht. Der Hersteller tauscht nur einmal (Garantiebedingungen).

Der Hinweis, dass ich gesetzliche Rechte gegen Ihn geltend mache (Gewährleistung) lehnt er ab. "Das gesetzliche Gewährleistungsgesetz interessiere ihn nicht, ich solle ihn verklagen".

Jetzt die Frage:

- Meine Rechtschutzversicherung hat mir den Vertrag zum 31.12.2019 gekündigt.
Fällt der Vorgang (Kaufdatum, April 2019) noch in den Deckungszeitraum, oder
ist die Aushändigung nach Nachbesserung, Februar 2020, entscheidend?
(also bereits außerhalb des Rechtschutzes?)

Besten Dank für Eure Unterstützung.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129851 Beiträge, 41409x hilfreich)

Zitat (von BerryBlack):
Fällt der Vorgang (Kaufdatum, April 2019) noch in den Deckungszeitraum, oder ist die Aushändigung nach Nachbesserung, Februar 2020, entscheidend?

In der Regel findet sich was zu diesem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen, da müsste man mal wissen was da steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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