RSV Eintrittspflicht

21. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Mendez_Mike
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
RSV Eintrittspflicht

Guten Abend,
ich bin seit über 2 Jahren bei der BGV Rechtsschutzversicherung. Habe dort u.A, auch Arbeitsrecht abgedeckt. Mein Arbeitgeber hat mich gekündigt und versucht mich mit Restzahlungen übers Ohr zu hauen. Da er auf meine Forderungen nicht mal reagiert wollte ich zum Anwalt hin. Meine RSV will aber vorher alle Unterlagen bevor Sie überhaupt eine Eintrittspflicht bestätigt. Ist das ein normaler Ablauf? Da ich bis jetzt noch nie die Versichrung in Anspruch nehmen musste kenne ich die Abläufe nicht.
Dachte immer, beim Problem zum Anwalt und dieser macht dann den Rest.

Danke




3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Mendez_Mike
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Dann danke ich für die Info.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129779 Beiträge, 41388x hilfreich)

Grundsätzlich muss sich der Mandant darum kümmern das er die "Deckungszusage" für den Anwalt bekommt.
Dazu benötigt die Versicherung entsprechende Unterlagen, um zu prüfen, ob sie überhaupt verpflichtet wäre die Deckungszusage zu erteilen.


Es gibt auch Anwälte die das dem Mandanten abnehmen, aber das machen nicht alle.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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