Hallo,
Um es kurz zu machen:
Meine Mutter ist nach einer Behandlung gestorben. Laut Gutachten des MDK wurden ärztliche Behandlungsfehler festgestellt die den Tod verursachten.
Nun strebe ich einen Zivilprozess auf Schmerzensgeld gegen das Krankenhaus ( deren Haftpflicht) an.
Meine Rechtsschutzversicherung lehnt allerdings den Deckungsschutz ab mit der Begründung:
Der Fall betrifft ein Forderung, die nach Eintritt des Versicherungsfalls auf den Versicherten übergegangen ist.
Meine Rechtsschutz besteht schon seit vielen Jahren und verstehe nun die Ablehnung nicht.
Kann mir wer helfen
?
RSV lehnt Deckungsschutz bei Schmerzensgeld ab
23. Mai 2016
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Frage vom 23. Mai 2016 | 13:46
Von
Status: Schüler (341 Beiträge, 67x hilfreich)
RSV lehnt Deckungsschutz bei Schmerzensgeld ab
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 23. Mai 2016 | 19:47
Von
Status: Schüler (341 Beiträge, 67x hilfreich)
Vielen Dank!!!!
Aber die RSV meiner Mutter hatte auch abgelehnt mit der Begründung dass diese mit dem Tod erlischt.
Ist man in dem Fall denn gar nie abgesichert?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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