RSV lehnt ab - Fadenscheinige Begründung

2. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
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RSV lehnt ab - Fadenscheinige Begründung

Hallo zusammen. Erstmal kommen die wichtigen §§ aus den gültigen AGB der Allianz RSV (leider...):

quote:<hr size=1 noshade>§ 1 Welche Aufgabe haben wir als Rechtsschutzversicherung?
Wir erbringen für Sie als Versicherungsnehmer oder versicherte
Person die für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
Interessen erforderlichen Leistungen im vereinbarten
Umfang (Rechtsschutz). <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>§ 3 Welche Rechtsangelegenheiten sind vom Versicherungsschutz
ausgeschlossen?
[...]
(4) Der Versicherungsschutz umfasst nicht die Wahrnehmung
rechtlicher Interessen
[...]
c) aus Ansprüchen oder Verbindlichkeiten, die nach Eintritt
des Rechtsschutzfalles auf Sie übertragen worden oder
übergegangen sind;
d) aus von Ihnen in eigenem Namen geltend gemachten
Ansprüchen anderer Personen oder aus einer Haftung für
Verbindlichkeiten anderer Personen; <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>§ 5 Welche Leistungen erbringen wir nach Eintritt des
Versicherungsfalles und welche Leistungen
erbringen wir nicht?
[...]
(3) Leistungen die wir nicht übernehmen
a) Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht übernommen haben;
[...]
g) Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet
wäre, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht
bestünde.
<hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>§ 26 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige/
Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für
Nichtselbstständige
[...]
(2) Mitversichert sind
a) die minderjährigen Kinder
b) die unverheirateten/nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
lebenden volljährigen Kinder, jedoch
längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine
auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und
hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
<hr size=1 noshade>



Meine Anfrage an die Allianz:
(Ok, ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich Student bin und noch keiner auf Dauer angelegten Arbeit nachgehe.)

quote:<hr size=1 noshade>Sehr geehrte Damen und Herren,

In §5, Absatz 3g steht, dass Sie keine Kosten tragen, die ein anderer tragen müsste, wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestehen würde.
Gehören zu diesem Posten auch die Gerichts- und Anwaltskosten die der Gegner laut Urteil zu tragen hätte, welche er aber nicht zahlen kann/will?


Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, ob und in welchem Umfang folgender Fall von Ihnen übernommen wird [...] und ggf. um die Mitteilung einer Schadennummer.


Mein Name ist ***, ich bin der Sohn des Versicherungsnehmers *** und bin im Moment 22 Jahre, ebenso wie am Tag an dem der Schadensfall eingetreten ist. Am 24. Juni 2013 habe ich über das ebay-Konto meiner Mutter - die ebenso wie ich über meinen Vater mitversichert ist - eine virtuelle Ware zum Preis von 760,55€ ersteigert, welche der Verkäufer bis heute nicht geliefert hat. Der derzeitige Marktwert liegt bei ca 2.800€ - 2.900€.

Nach einiger Zeit habe ich den Verkäufer per Einschreiben in Verzug gesetzt und eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrugs gestellt, welche nach §45 JGG eingestellt wurde, nachdem mir der Verkäufer im Zuge eines Täter-Opfer-Ausgleichs die 760,55€ überwiesen hat. Zum Zeitpunkt des Verkaufs war der Verkäufer 19 Jahre alt.
Ich habe dem Verkäufer bereits den Rücktritt vom Kaufvertrag nach §323 BGB erklärt und möchte nun Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 2039,45€ geltend machen, wozu der Verkäufer nicht freiwillig bereit ist.


Mit freundlichen Grüßen
*** <hr size=1 noshade>


Die Antwort der Allianz:


quote:<hr size=1 noshade>
Sehr geehrter Herr ***,
[...]
Für allgemeine Fragen wenden Sie sich bitte an unser RS-Servicetelefon ****.

Durch Ihr Einverständnis mit dem Täter-Opfer-Ausgleich haben sich weitergehende Ansprüche erledigt. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist somit nicht notwendig. Bedingungsgemäß übernehmen wir nur erforderliche Kosten, siehe hierzu §1 ARB 2008.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir daher i.v.F. eine Kostenzusage schon aus diesem Grund nicht erteilen können.

Unabhängig hiervon weisen wir auf §26 Abs. 2 b) hin.
Die Voraussetzungen Ihrer Mitversicherung wären noch zu klären.
<hr size=1 noshade>


Folgende Fragen:
*Wie sieht es aus, wenn der Gegner nicht zahlen will, obwohl er verloren hat, die Antwort sind die mir schuldig geblieben.
*Was soll "i.v.F." heißen? Ne künstliche Befruchtung werden die mir wohl eher nicht andrehen wollen...
*Jetzt die wichtigste Frage:
Die wollen mir doch wegen dem TOA nur einen Bären aufbinden, um nicht zahlen zu müssen, oder?
Nach meiner Information (die im Übrigen auch von der zuständigen Jugendgerichtshilfe geteilt wird) kann ich sehr wohl im Zivilverfahren klagen, was ohne Anspruch ja sinnlos wäre.
Außerdem habe ich nie irgendetwas bzgl. des TOA unterschrieben und auf meine Wünsche und Bedingungen wurde in keiner Weise eingegangen. Ich habe zwar das Geld, aber da der Rest komplett ignoriert wurde, sehe ich den TOA im Prinzip sogar als gescheitert an.


Falls jemand weitere Informationen wünscht, kann man sie im folgenden Link nachlesen:

http://www.123recht.net/Haendler-liefert-nicht-Taktisches-Vorgehen-__f429372.html
(Die Überschrift habe ich - warum auch immer - vollkommen verpeilt. Es war eine Privatperson und da sollte Verkäufer stehen...)

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19132 Beiträge, 10307x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>*Was soll "i.v.F." heißen? <hr size=1 noshade>


im vorliegenden Fall



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 757x hilfreich)

quote:
nachdem mir der Verkäufer im Zuge eines Täter-Opfer-Ausgleichs die 760,55€ überwiesen hat


Wenn du diesbezüglich (Schadensersatz) einem Vergleich zugestimmt hast (egal ob der "TOA" oder anders genannt wird), ist dein Anspruch erloschen.

Folglich läßt sich da nichts weiteres an SE mehr einklagen, egal ob mit oder ohne RSV.

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""

0x Hilfreiche Antwort

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