R&V Arbeitslosen-Versicherung

6. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Brigitte40
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)
R&V Arbeitslosen-Versicherung

Hallo

Ich habe folgendes Problem.

Habe ein Darlehen auf mein Haus. Bin Krank und habe ALG 1 und jetzt ALG 2. Habe in den Unterlagen eine Arbeitslosigkeitversicherung gefunden. Die habe ich ausgefüllt und mit dem Bescheid vom Jobcenter an die R&V Versicherung gesendet.

Heute kam die Antwort : Bisher haben Sie nicht den entsprechenden Nachweise geliefert und deshalb sind Versicherungsleistungen nicht möglich.

Diese 3 Punkte muss ich der Versicherung einreichen.

1. Bewilligungsbescheid von der Agentur für Arbeit , den habe ich , kein Problem

2. Kopie Kündigungsschreiben Arbeitgeber, habe keine Kündigung erhalten bekomme Arbeitlosengeld 1 und jetzt ALG 2 , nach § 145 SGB 3.

3. Arbeitgeberbescheinigung wann gegkündigt und warum auszufüllen auf das Formular der Versicherung.



R&V Vorsorgedarlehen FIX und Flex mit Arbeitslosen-Versicherung und Absicherung im Todesfall

§ 2 Welche Vorausetzungen gelten für den Versicherungsschutz ?

1. Die versicherte Person nimmt ein R&V Vorsorgedarlehen FIX & Flex in Anspruch.

2. Wenn die Versicherte Person abhängig beschäftigt ist :

a) Die versicherte Person hat das 18. lebensjahr vollendet
b) hat in der BRD Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zu entrichten und
C) ihr befristetes oder unbefristetes Beschäftigunsverhältnis

aa) ist ungegündigt
bb) besteht länger wie 6 Monate
cc)mehr als 15 Std. die Woche


§ 5 Versicherungsfall

1. Die Arbeitslosigkeit ist während der Dauer der Versicherungsschutzes eingetreten.
2. Die versicherte Person ist bei der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitslos gemeldet.
3. Wenn die versicherte Person abhängig beschäftigt war....


Ich bin Arbeitslos nach § 145 SGB 3 so sagte es mir die Agentur für Arbeit.
Wie soll ich denn den Punkt 2 und 3 vom Arbeitgeber beantworten ?

Bitte um Eure Hilfe

LG Brigitte

-- Editiert Brigitte40 am 06.03.2013 13:26

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Brigitte40
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo und guten Morgen

War eben bei der Volksbank. Die können mir auch nicht weiter helfen. Der nette Mitarbeiter (wirklich) meinte ich sollte jemanden kontaktieren der Ahnung davon hat.

Die R&V hat mir eine frist bis zum 31.03.2013 gegeben, ansonsten würden sie es zur Zwangsversteigerung geben.
Bitte um eure Hilfe.

LG Brigitte

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