Raub - Schadenregulierung

1. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)
Raub - Schadenregulierung

Hallo,

ich wurde am 21.01 überfallen - wurde auch gleich am 21.01 angezeigt und der Versicherung gemeldet.

Bis heute 30.04.2012 wurde der Schaden noch nicht reguliert, Unterlagen von mir liegen alle vor. Die Versicherung wartet noch auf die Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.

In wie weit muss ich eine Regulierungsdauer von 13 Wochen tollerieren oder kann ich die Versicherung auch ohne Akteneinsicht zur Regulierung auffordern ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sveny80
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 90x hilfreich)

Welcher Art Versicherung hast Du es denn gemeldet?
Und was für eine Art Schaden ist entstanden? Körperlicher Schaden (Verletzungen)? Finanzieller Schaden?

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#2
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,

es wurde der Hausratversicherung gemeldet - Raub von Uhr, Handy, Bargeld.

es wurde der Unfallversicherung gemeldet.

Finanzieller Schaden beläuft sich auf ca. 2000€

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Peda07
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo,
leider ist bis heute noch immer nichts passiert... gibt es eine Möglichkeit die Versicherung zu einer Teilzahlung zu verpflichten, gerade unter dem Gesichtspunkt das der Täter sowohl meinen Ausweis als auch meinen Haustürschlüssel hat und ich jeden Tag damit rechnen muss wenn ich nahc hause komme das das Haus leer steht.

Sicherlich habe ich eine Schadenminderungspflicht, aber ohne einer Teilregulierung für z.B. Schlossänderungskosten kann ich dieser nicht nach kommen.

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#4
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Finanzieller Schaden beläuft sich auf ca. 2000€

Da würde ich als Versicherung sehr skeptisch werden.

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#5
 Von 
sttom1404
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 9x hilfreich)

quote:
Raub von Uhr, Handy, Bargeld.

es wurde der Unfallversicherung gemeldet.

Finanzieller Schaden beläuft sich auf ca. 2000€




quote:
aber ohne einer Teilregulierung für z.B. Schlossänderungskosten kann ich dieser nicht nach kommen


Also wer Uhr Handy und Bargeld von 2000 € mit sich rumträgt, der wird schwer argumentieren können, dass er das Geld für den Tausch eines Türschlosses nicht zahlen kann

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