Hallo,
welche Kosten hat die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall (Fahrten ins Krankenhaus, zum Arzt, zur Krankengymnastik, sonstige Zuzahlungen zu Verordnungen ...,) in welcher Höhe zu tragen?
An wen muss sich der verunfallte Arbeitnehmer wenden, wenn er durch die Verletzung physische Einschränkungen davontragen wird?
Konkret geht es um einen Kurierfahrer, der sich während der Arbeitsausübung zwei Außenbänder des rechten Sprunggelenks gerissen hat.
Auf was hat der Arbeitnehmer Anspruch?
Bitte um eure Antworten.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
Rechte auf Leistungen nach Arbeitsunfall?
5. Dezember 2007
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Frage vom 5. Dezember 2007 | 09:09
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechte auf Leistungen nach Arbeitsunfall?
Probleme mit der Versicherung?
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#1
Antwort vom 5. Dezember 2007 | 09:55
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Zuständig ist die Berufsgenossenschaft
Geregelt ist alles im SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung).
Normalerweise wird es von den behandelnden Ärzten bereits der zuständigen BG automatisch gemeldet. Sonst kommt die Krankenkasse später nochmal an.
Der Arbeitnehmer muss dies nicht gesondert tun.
Der Arbeitnehmer merkt es eigentlich nur daran, das er keine Zuzahlungen leisten muss sowie keine Praxisgebühr und später Verletztengeld (+ 10%) statt Krankengeld erhält.
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