Rechtschutz Beratung Erbrecht

9. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Eljot
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 57x hilfreich)
Rechtschutz Beratung Erbrecht


Meine Mutter möchte mir das Haus überschreiben und Sie ist Privat -Rechtsschutz versichert.
Gerade habe ich gelesen das die Rechtschutzversicherung ggf die Beratung übernimmt.
Andererseits wurde mir im Forum mitgeteilt das im Honorar den Notar eine Beratung enthalten ist.

Würde es in diesem Fall Sinn machen die Rechtschutzversicherung
in Anspruch zu nehmen.

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Pabst
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 11x hilfreich)

Ich bezweifle, dass vorliegend ein Versicherungsfall eingetreten ist. Die vorsorgende Beratung wird (leider) nicht vom Rechtsschutzversicherer übernommen.

Was die Beratung durch den Notar anbelangt, so ist dieser - im Gegensatz zum Anwalt - zur Neutralität verpflichtet. Er kann also nur über Vor- und Nachteile einer Regelung aufklären.
Der Rechtsanwalt hingegen ist Ihr Interessensvertreter und wird versuchen, eine Vertragsgestaltung zu erreichen, die das für Sie optimale Ergebnis ergibt.

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"RA Pabst ist Partner der Kanzlei Dr. von Haldenwang, Pabst & Koll. in Frankfurt am Main."

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#2
 Von 
Eljot
Status:
Beginner
(112 Beiträge, 57x hilfreich)

Vielen Dank

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