Rechtschutz Schadenszeitpunkt

31. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutz Schadenszeitpunkt

Hallo zusammen,

ich bin seit dem 9.05.2017 Langezeit AU und beziehe Krankentagegeld. Seit dem 1.05.18 dazu arbeitslos. Die Krankenkasse hat seit Beginn der Arbeitslosigkeit das Krankentagegeld gekürzt. Dagegen habe ich geklagt. Nach der Deckungszusage zu diesem Fall, hat mir dann die Rechtschutzversicherung im Juli 18 gekündigt.

Nun versucht die Krankenkasse die Versicherung mit allen Mitteln zu beenden. Erst hat sie mich im April für wahrscheinlich Ende Mai gesund erklärt, um dann Mitte Mai die Berufsunfähigkeit festzustellen. Parallel dazu, hat die Krankenkasse, die Versicherung, ab November, wegen Arbeitslosigkeit und damit verbundener Nichtversicherungsfähigkeit, gekündigt.

Ein Rechtsanwalt in Berlin bietet mir für 1300 Euro ein Gutachten an und behauptet, dass meine Rechtschutzversicherung, trotz Kündigung, für diese Fälle aufkommen muss. Leider begründet er nicht schlüssig, warum dies der Fall sein sollte.

Mir kommt die Sache ein wenig komisch vor, zudem hat mein ehemaliger Rechtschutzversicherer die Regulierung schon abgelehnt.

Ich würde ungern 1300 Euro für nichts ausgeben.

Außerdem wurde der 2001 geschlossene Rechtschutzvertrag im Jahre 2009 von "Single" auf "Familienrechtschutz" umgestellt. Es kam zu keiner Prämienerhöhung.

Interessant wäre aber, ob durch die Umstellung auch neue RVB's für mich gelten. Die neueren RVB's sehen 2 Fälle pro Kalenderjahr als eine Kündigungsvorraussetzung vor, die Alten nur einen. Sollten die neueren RVB's gelten, wäre die Kündigung durch den Rechtschutzversicherer nicht rechtens.

Irgendwelche fundierten Meinungen dazu?

Vielen Dank!




-- Editiert von enricopallazo am 31.05.2019 13:44

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von enricopallazo):
Parallel dazu, hat die Krankenkasse, die Versicherung, ab November, wegen Arbeitslosigkeit und damit verbundener Nichtversicherungsfähigkeit, gekündigt.


Nur allein wegen einer Arbeitslosigkeit darf die Versicherung nicht die Krankentagegeldversicherung wegen Entfall der Versicherungsfähigkeit aufheben. Erst wenn feststeht, dass der Versicherungsnehmer eine neue Tätigkeit als Arbeitnehmer nicht mehr aufnehmen will oder aufgrund objektiver Umstände festgestellt werden kann, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird, entfällt die Versicherungsfähigkeit (BGH, Urteil vom 27.02.2008 – IV ZR 219/06 ).

Siehe auch:

https://www.iww.de/vk/archiv/krankentagegeldversicherung-kein-wegfall-der-versicherungsfaehigkeit-und-leistungspflicht-durch-arbeitslosigkeit-f40643

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#2
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, weiß ich, habe ich denen auch geschrieben. Interessiert die nur leider nicht. Antwort war, höflich ausgedrückt, verklag uns doch. Trotzdem danke für die Antwort.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von enricopallazo):
Ein Rechtsanwalt in Berlin bietet mir für 1300 Euro ein Gutachten an und behauptet, dass meine Rechtschutzversicherung, trotz Kündigung, für diese Fälle aufkommen muss. Leider begründet er nicht schlüssig, warum dies der Fall sein sollte.


Ist auch Unsinn, weil es sich um eine erneute Kündigung und damit um einen neuen Fall handelt, wobei der Streitpunkt erst nach Ablauf des Vertrages entstanden ist.

Zitat (von enricopallazo):
Interessant wäre aber, ob durch die Umstellung auch neue RVB's für mich gelten.
Dass kann von uns keiner wissen. Aber Du kannst das durch einen Blick in die Unterlagen, die Dir nach der Vertragsumstellung zugeschickt wurden doch selbst ermitteln.

In der Regel gilt:
alte AVB wenn der Tarif unverändert bleibt und nur Leistungsbausteine hinzukommen oder wegfallen
neue AVB wenn sich der Tarif ändert.

Du schreibst Krankenkasse - also GKV und vorher Pflichtversicherung? Also nicht PKV

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
enricopallazo
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Nee, PKV Krankentageldversicherung. Danke für die Antwort.

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