Rechtschutz oder Haftpflicht?

18. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schubidu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutz oder Haftpflicht?

Hi,

wenn ich eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von einem gegnerischen Anwalt bekomme, welche Versicherung übernimmt die Kosten, wenn ich dagegen vorgehen möchte, weil sie nicht gerechtfertigt ist?

Greift hier die Rechtschutzversicherung oder die Haftpflichtversicherung? Ich habe beide Versicherungen, aber bei verschiedenen Gesellschaften und der Versicherungsagent der Haftpflicht schickt mich zur Rechtschutz und der Agent der Rechtschutz schickt mich zur Haftpflicht.

Was tun? Welche Versicherung kommt denn im Normalfall für sowas auf?

Markus

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mausbiber
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Haftpflichtversicherung schützt einen vor Ansprüchen Dritter, denen man einen Schaden zugefügt hat.
Die Rechtschutzversicherung dient zur Durchsetzung eigener Ansprüche.
Dieses ist nur global zu sehen und, im Bereich der Rechtschutzversicherung, von der Vertragsgestaltung (ARB) abhängig.
Wenn überhaupt, scheint hier nur die Rechtschutzversicherung eine Hilfe zu sein.
Wenn der Streitwert nicht ins Uferlose geht würde ich mal einen Rechtsanwalt aufsuchen und ihn beauftragen, den Rechtsschutzversicherer um Kostendeckungszusage zu bitten.
Wenn die erteilt wird, ist man auf der sicheren Seite.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Wenn Dich der Agent zur Haftpflichtversicherung schickt, würde ich diese Versicherung schnellstens kündigen, denn der Agent hat keine Ahnung.
Selbstverständlich ist Deine Rechtschutzversicherung zuständig.
Grüße

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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