Rechtschutzvers. gilt auch für Ehemann?

25. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)
Rechtschutzvers. gilt auch für Ehemann?

Hallo in die Runde,
mein Mann bekommt Ärger in Kürze geht es los.

Eine Rechtschutzversicherung hat er aber nicht.
Ich habe eine, kann ich diese bzw. mein Mann in Anspruch nehmen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen:)

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"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Ehegatten sind normalerweise im Rahmen der Rechtsschutz mitversicherte Personen.

Ein Blick in die AGBs der RechtsschutzV. würde letzte Sicherheit schaffen. :)

Gruß


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"AND JUSTICE FOR MOST"

-- Editiert von yeti am 26.07.2005 09:55:48

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#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

danke dir yeti:)
klar könnte ich einen blick hinein werfen aber ich wollte erst mal hier nachfragen.
bequemer;)

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"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Dann erledige ich das mal für Dich. § 15 ARB 2003 (der DAS Verischerung, dürfte aber wohl bei jedem anderen Versicherer genauso oder ähnlich sein):

(1) Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer und im jeweils bestimmten Umfang für die in § 21 bis §28 oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Personen.....

§ 26 Privat,- Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige

(1) Versicherungsschutz besteht für den privaten und beruflichen Bereich des Versicherungsnehmer und seines ehelichen bzw. eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten nichtehelichen bzw. nichteingetragenen Lebenspartners.....

(2) Mitversichert sind
a) die minderjährigen Kinder
.....

Noch Fragen? Zumindest weißt Du jetzt schon mal, an welcher Stelle in den Bedingungen Deiner Versicherung Du gucken musst.

Gruß,

Axel

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#4
 Von 
nwg100
Status:
Praktikant
(522 Beiträge, 92x hilfreich)

@Axel,

einfach vorbildlich. Muss auch mal gesagt werden.
Genauso isses auch bei dem Rest der RS-Versicherer.
Scheint sich überigens zum Renner hier entwickeln, all die RS - Fragen.

Grüße
nwg100

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

vielen dank axel:)
sehr nett von dir, dass nimmt mir eine menge arbeit ab.
schönen abend noch:)

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#6
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Vielen Dank an alle:):!
Der Fall hat sich zum Guten bewendet die Versicherung brauchten wir nicht in Anspruch nehmen.
Nach mehrfachem Schriftwechsel kam es zur gütlichen Einigung.
Alles Gute:)

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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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