Rechtschutzversicherung Advocard

12. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
douglas123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutzversicherung Advocard

[center][/center]Hallo, haben letztes Jahr im Mai ein Haus gekauft. Haben den Kaufvertrag am 24.02 2014 beim Notar unterschrieben. Haben die Advocartversicherung am 16.04 2014 erst abgeschlossen. Das Haus wurde uns "mängelfrei" übergeben. Doch 6 Monate später viel uns auf das Wasser durch die Kellerwände kommt. Darauf hin sind wir zum Anwalt weil das eine "arglistige Täuschung " ist vom Verkäufer dieses Hauses. Jetzt haben wir Post von der Advocard bekommen u d die schreiben das sie den Fall nicht übernehmen können können da wir den Kaufvertrag vor Abschließung der Advocardversicherung unterschrieben haben. So jetzt meine Frage . Warum übernehmen die den Fall nicht. Das Übergabe Protokoll War mängelfrei also hat er uns ja verarscht. Deshalb mache ich ja ne Rechtsschutz.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Warum übernehmen die den Fall nicht. <hr size=1 noshade>

Weil Ihr den den Kaufvertrag vor Abschluß der Rechtschutzversicherung unterschrieben habt.

Standartmäßig gilt eine Versicherung ab Vertragsbeginn. Ihr hättet darauf achten müssen, das die Versicherung dann auch für rückwirkende Ereignisse Deckkung gibt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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