Rechtschutzversicherung - Fragen

22. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
svendrae
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutzversicherung - Fragen

Hi,

ich habe eine Rechtschutzversicherung bei der AXA abgeschlossen bzw. den Antrag abgeschickt.

Folgendes steht im Antrag:

Laufzeit: Vom 15.04.2005 bis 15.04.2010
(Frühestens ab 0.00 Uhr am Tag nach Antragseingang bei der Filialdirektion). ... .

...

Roland Kompakt-Rechtsschutz für private Haushalte gemäß §26 ARB
- Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz
- für Alleinstehende

195,12EUR


...

Versicherungssumme: 300 000 EUR je Rechtschutzfall, bis 100 000 EUR Strafkaution darlehensweise.


Keine Vorschäden, Vorversicherer, abgelehnte Anträge

das ganze ist ohne Selbstbeteiligung.



Nun meine Fragen:

1. Wenn ich z.B. direkt nach Eingang meiner Versicherungspolice die Rechtsschutzversicherung beanspruchen müsste, ginge das? Weil ich was von einer Wartezeit gelesen habe das man 3 Monate oder so keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen kann.

2. Wenn ich die RS mal benötige, wie läuft das ganze ab? Muss ich zur Versicherung hin, den Fall erklären und bekomme dann eine Zusage oder Absage? Oder gehe ich einfach zum Anwalt, geb dem meine Police und der regelt das mit der Versicherung?

3. Was sollte ich sonst noch wissen / beachten?


mfg

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
toedti2000
Status:
Schüler
(372 Beiträge, 43x hilfreich)

ja, es besteht in der regel eine 3-monatige wartezeit.

sie können sich im rechtsschutzfall direkt an den versicherer wenden oder lassen vom rechtsanwalt eine deckungszusage einfordern.

im regelfall besitzen die meisten rs-versicherer auch schon eine hotline, wo sie sich über chancen und möglichkeiten kostenfrei beraten lassen können.

-----------------
"www.ingotoedter.de "

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#2
 Von 
HiMan1000
Status:
Schüler
(296 Beiträge, 64x hilfreich)

Achtung: Nicht in allen Bereichen gilt die 3 Monatige Wartezeit! Schau mal in den Bedingungen!

Ach ja noch was, wenn z. B. Du jemanden einen Schaden hinzugefügt hast, z. B. Handy runtergeworfen, etc. und der Dich nun auf Schadensersatz verklagen will, dann vertritt Dich auch deine private Haftpflicht in Rechtsschutzfällen (nennt man auch, passiven Rechtsschutz)

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