Meine Rechtschutzversicherung hat dem Anwalt eine Deckungszusage erteilt – sowohl für das Verfahren als auch für das Widerspruchsverfahren. Es handelte sich um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme gegen die Pflegekasse. Beim Erörterungstermin vor dem Sozialgericht wurde ein Vergleich geschlossen. Der Anwalt hat seine Kostenrechnung an die Rechtsschutzversicherung übermittelt, die die Erstattung jedoch trotz erteilter Deckungszusage abgelehnt hat. Wie sollte man in diesem Fall vorgehen?
Rechtschutzversicherung Sozialgericht Vergleich Deckungszusage
Zitat :Wie sollte man in diesem Fall vorgehen?
Man könnte mal die Begründung für die Ablehnung lesen?
Daraus dürfte sich eine Vorlage für weiteres, zielführendes Vorgehen ergeben.
So ganz genau weiss ich es nicht, aber in den Versicherungsbedinungen steht, das Vergleiche ausgeschlossen sind. Der Anwalt schreibt jetzt der RV erstmal zurück, dass dies im Sozialrecht nicht gilt. Mal schauen wie das Ergebnis wird.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat :in den Versicherungsbedinungen steht, das Vergleiche ausgeschlossen sind
Dann würde die Deckungszusage in der Tat nichts nützen.
Zitat :Der Anwalt schreibt jetzt der RV erstmal zurück, dass dies im Sozialrecht nicht gilt. Mal schauen wie das Ergebnis wird.
Da bin ich auch mal gespannt.
Was bitte erwartet man, wenn man entgegen der Versicherungsbedingungen handelt?!
Zitat :So ganz genau weiss ich es nicht, aber in den Versicherungsbedinungen steht, das Vergleiche ausgeschlossen sind.
Das glaube ich eher nicht.
In den Musterbedingungen (ARB) steht:
Wir können folgende Kosten nicht erstatten:
- Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht
dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten
Ergebnis entsprechen. (...) Dies bezieht sich auf
die gesamten Kosten der Streitigkeit.
Ausnahme: Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vorgeschrieben.
- Sie einigen sich auch über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche.
In diesem Fall zahlen wir die darauf entfallenden Kosten nicht.
Ich frage mal so:
- Was sollte erreicht werden?
- Was wurde durch den Vergleich tatsächlich erreicht?
- Welcher Anteil Ihrer Anwaltskosten wird von der Pflegekasse übernommen?
Dies ist der Vergleich:
1.
Die Beklagte gewährt der Klägerin für die beantragte wohnumfeldverbessernde Maßnahme in Form eines Abbaus der 10cm hohen Schwelle an der Terrassentür einen Zuschuss in Höhe von bis zu 2.090,00 €.
2.
Die Klägerin wird hierfür nach Durchführung der Maßnahme die Rechnungen zur Prüfung bei der Beklagten einreichen.
3.
Damit ist der Rechtsstreit xxxxx erledigt.
4.
Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Was wolltest du denn mit Hilfe des Anwalts bei der Pflegekasse erreichen ?
Wogegen richtete sich der Widerspruch?
Ich fürchte, der Anwalt erhält seine Kosten nicht von der RSV.
Ich wollte die zweite wohnumfeldverbessernde Maßnahme durchsetzen. Vor 4 Jahren war die erste Maßnahme, der Zuschuss zum Treppenlift von 4000€. Dort wurde im Haus noch kein Rollstuhl benötigt, da die Krankheit progredient ist, wird der Rollstuhl jetzt auch im Haus benötigt. Die Gehfähigkeit hat sich leider sehr verschlechtert. Also ist nach meiner Meinung die Befahrbarmachung für den Rollstuhl jetzt die zweite Maßnahme, die bezuschusst werden muss, Der Zuschusshöchstbetrag beträgt pro Maßnahme 4180 €. Die Pflegekasse behauptet, dass dies bei der ersten Maßnahme schon nötig war, das war es aber nicht.
Zitat :4.
Die Beteiligten tragen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Das dürfte das Problem für die Versicherung sein.
Leider haben Sie nicht verraten, was die ursprüngliche Forderung von Ihnen war bzw. die Höhe des ursprünglichen Streitwerts.
Ich versuche es mal so zu erklären. Wenn Sie ursprünglich 3000€ gefordert haben und durch den Vergleich 2000€ bekommen haben, dann waren Sie zu 2/3 erfolgreich.
Dadurch erwartet die Rechtschutzversicherung, dass die Gegenseite 2/3 Ihrer Anwaltskosten an Sie erstattet, so dass die Rechtschzutzversicherung nur noch 1/3 Ihrer Anwaltskosten übernehmen muss.
Hier wurde ein Vergleich abgeschlossen, bei dem Sie offenbar einen großen Teil Ihrer Forderung durchsetzen konnten, haben aber ungeschickterweise darauf verzichtet, dass die Gegenseite sich an Ihren Anwaltskosten beteiligt. Da spielt die Rechtsschutzversicherung wohl nicht mit.
Nur zur Info:
Die Kosten sind von der Rechtschutzversicherung übernommen worden. Nur die Selbstbeteiligung musste natürlich bezahlt werden.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Der Anwalt versteht sein Handwerk.
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Der Anwalt versteht sein Handwerk.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten