Rechtschutzversicherung Vorvertraglichkeit, Zahnersatz

29. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Steve_123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutzversicherung Vorvertraglichkeit, Zahnersatz

Hallo zusammen,

in 2010/2011 wurde ein Zahnersatz gemacht, der jetzt in 2019 als Ursache für eine CMD verantwortlich ist.
Der Biss passte seither nie.
Seit Mitte 2011 besteht die Rechtschutzversicherung.
Muss diese jetzt einen Rechtsstreit mit dem damaligen Zahnarzt übernehmen, da ja erst jetzt rauskam was die Ursache ist?
Kommt es da auch auf den endgültigen Eingliederungszeitpunkt des Zahnersatzes an?
In der zwischenzeit versuchten auch zwei weitere Zahnärzte den Biss hinzubekommen, aber er passte nie.

Vielen Dank euch schon mal.

Viele Grüße

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Steve_123):
Kommt es da auch auf den endgültigen Eingliederungszeitpunkt des Zahnersatzes an?


Offensichtlich ja, denn Du willst ja die damalige Leistung als Fehlleistung eingestuft wissen (erster Schritt) und als Folge davon die CMD (zweiter Schritt).

Der Sachverhalt zum ersten Schritt liegt vor Versicherungsbeginn. Da hier jegliches Vorgehen zum zweiten Schritt kausal vom nicht versicherten Ereignis Schritt eins abhängt sehe ich einen unechten gedehnten Versicherungsfall, mit der Folge dass auch alles zum Schrittt zwei ausgeschlossen ist.

Aber das sollte die RSV prüfen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Steve_123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Berry,

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

Kann über haupt gegen einen so lange zurückliegenden Zahnersatz vorgegangen werden?
Es waren mittlerweile schon 2 andere Zahnärzte am Werk, aber die konnten aufgrund der komplett falschen Bisslagenbestimmung auch nur falsch sitzenden Zahnersatz anfertigen.

Viele Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von Steve_123):
Kann über haupt gegen einen so lange zurückliegenden Zahnersatz vorgegangen werden?


Du meinst sicher gegen den Arzt.
Nein, vermutlich nicht mehr was die damalige Eingliederung angeht.
Ja, vermutlich schon wenn sich bedingt durch die Schlechtleistung Folgeschäden ergeben und diese klar abzugrenzen sind.

Soweit die Theorie.

Ob es bei Dir in der Praxis dann auch so passt kann und will ich nicht beurteilen. Denn dafür braucht man nicht nur juristische sondern auch zahnmedz. Kenntnisse.

Berry

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