Rechtschutzversicherung - wer trägt die Anwaltskosten nach falscher Verdächtigung?

26. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Daenex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtschutzversicherung - wer trägt die Anwaltskosten nach falscher Verdächtigung?

Hallo,
mal eine Frage,wenn die Polizei eine falsche Verdächtigung gegen jemand anstellt ( Verkehrssache )und sich dies nach Einschaltung eines Anwaltes bestätigt,und daraufhin das Verfahren eingestellt wird wer trägt die Anwaltskosten?
Ich habe in dieser Sache zwar eine Rechtschutzversicherung,die die Kosten übernimmt,aber die Selbstbeteiligung von 150 € muß ich selber tragen,und ich sehe irgendwie nicht ein warum meine RV für was bezahlen soll,für was ich von Anfang an meine Unschuld beteuert habe.
Danke und Viele Grüße

Probleme mit der Versicherung?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

jeder kriminelle beteuert seine unschuld ;)

nichts für ungut, wenn du freigesprochen wirst fallen sämtliche unkosteb zu lasten der staatskasse. die RV leistet dann nur vorschuss.

viel erfolg

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daenex
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Mooooment,
nicht kriminell,
sondern die Polizei versuchte eine linke Tour,hat aber nach Beauftragung eines Anwaltes nicht funktioniert,deshalb nach Beantragung der Akteneinsicht(des Anwaltes) Einstellung des Verfahrens,was aber ohne Anwalt(es wurde keine private Akteneinsicht seitens der Polizei zugelassen)gar nicht möglich gewesen wäre.
VG Daenex

0x Hilfreiche Antwort

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