Hallo zusammen,
mir wurde heute per Einschreiben meine Rechtsschutz (Rechtsschutz Union) gekündigt.
Zitat: ".. ist uns Ihr Vertrag durch Schadenshäufigkeit und vor allem durch die Summe aller bisherigen Aufwendungen (Zahlungen und noch nicht abgewickelte Reserven) aufgefallen.
Aufgrund dieses Vertragsverlaufs kündigen wir Ihren Vertrag außerordentlich nach § 13 bzw. 19 ARB.
Eine Fortsetzung Ihres Vertrages ist aber bei Zustimmung zu folgender Vereinbarung möglich:
Selbstbeteiligung 400,00Euro für alle künftig gemeldeten Schadenfälle oder erstmalig erteilten Deckungszusagen, unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls gemäß § 4 ARB - RU
für alle Leistungsarten bei unveränderter Prämie"
Ich habe nun 4 Wochen Zeit mich zu entscheiden.
Bislang habe ich die Versicherung 3 mal in Anspruch genommen.
Eine Beratung, ein Verfahren mit Anwalt vor dem Schiedsamt und das letzte mal (läuft noch) ein Widerspruchverfahren.
Bei diesem Widerspruchverfahren hat mir die Rechtsschutz Union vor ca. 2 Wochen eine Kostenzusage erteilt bzw. auch an die zuständige Rechtsanwältin geschickt. Die Kosten betragen ca. 300 Euro, laut Anwältin.
Ich zahle monatlich 14 Euro und zahle keine Eigenbeteiligung im Schadensfall. Die Versicherung habe ich ca. 2 Jahre.
Muss die Versicherung die Kostenzusage, welche vor 2 Wochen erteilt wurde, noch übernehmen?
Ich verstehe den Text nicht so ganz und hoffe, dass mir jemand ein wenig helfen kann ihn zu verstehen.
Geht das eigentlich so wie die das so machen?
Ich werde natürlich nicht auf dieses komische "Angebot" eingehen. Ich wäre ziemlich blöd.
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Rechtsschutz hat gekündigt
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Hallo und servus,
die Rechtsschutzversicherung wird wohl nicht den Vertrag heute mit sofortiger Wirkung gekündigt haben? Die vor 2 Wochen erteilte Zusage ist da nach wie vor verbindlich; dieser Fall bzw. diese Kostenzusage wird wohl auch dann der Auslöser für die Kündigung des Vertrags gewesen sein.
Wenn man innerhalb von 2 Jahren dreimal die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nimmt, darf man sich über die einseitige Kündigung nicht wundern.
Dass die Versicherung das darf ist unumstritten, die Versicherungsbedingungen sehen das vor und die Rechtsschutzversicherer sind diesbezüglich sehr konsequent.
Ob Sie jetzt auf das "komische" Angebot eingehen einer Selbstbeteiligung von 400€ bei gleicher Versicherungsprämie zuzustimmen, ist jetzt allein Ihre Entscheidung.
Es ist natürlich schon happig, zukünftig immer 400€ hinzublättern. Aber bedenken Sie, dass Sie wahrscheinlich in den nächsten Jahren keinen Rechtsschutzversicherer mehr finden werden, der mit Ihnen einen Vertrag abschließen wird.
Sepp aus Oberbayern
Man sollte sich das überlegen.
Besser 400 EUR Selbstbeteiligung als gar keine Versicherung?
Muss man halt durch rechenen.
Im übrigen eine normales Verhalten, wird der Kunde zu teuer, werden die Konditionen angepasst oder der Kunde muss gehen.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
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Kündige die Versicherung "SELBST" bevor die dazu kommen. Denn wenn die kündigen wirst du auch keine andere Versicherung mehr bekommen.
Der bereits zugesagte Fall wird bezahlt.
K.
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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."
Hallo mustermann2000,
wie sieht das denn in meinem Fall aus?
Kann ich überhaupt noch kündigen oder wurde mir bereits gekündigt?
Ich habe oben den genauen Wortlaut des Schreibens zitiert.
Ich gehe leider davon aus, dass mir schon gekündigt wurde ich aber noch ein Monat Zeit habe um mich für eine Weiterführung des Vetrages zu anderen Bedingungen zu entscheiden.
Jedenfalls ist das Schreiben wie eine Kündigung aufgemacht.
Das Schreiben kam zwar per Einschreiben aber lag lediglich im Briefkasten. Also hat niemand für den Empfang unterschrieben.
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-- Editiert am 16.10.2009 23:06
quote:
Kann ich überhaupt noch kündigen oder wurde mir bereits gekündigt?
Nein, denn es wurde ja bereits von der Versicherung gekündigt.
Man kann die Bedingungne akzeptieren oder nicht.
Akzeptiert man nicht, bekommt man im günstigsten Falle noch eine Versicherung mit gleichen Bedingungnen (400 EUR Selbstbeteiligung).
Im ungünstigsten Falle gibt es gar keine Versicherung mehr.
quote:
Also hat niemand für den Empfang unterschrieben.
Doch der Postbote. Er hat damit dokumentiert, das der Brief zugestellt wurde.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"
Zitat: "Doch der Postbote. Er hat damit dokumentiert, das der Brief zugestellt wurde."
Der Postbote ist kein Gerichtsvollzieher oder sonst wer. Er stellt nur die Post zu. Seine Unterschrift bedeutet nichts.
Einschreiben muss vom Empfänger unterschrieben werden.
Ich habe noch nie erlebt, dass sich Versicherungen bei anderen informieren. Die sind doch so geil darauf einen Vertrag abzuschließen, dass dafür keine Zeit bleibt.
Zudem ist es fraglich ob Versicherungen Daten und Informationen einfach weitergeben dürfen.
Man hat sich ja schließlich nicht strafbar gemacht oder hat seine Gebühren nicht gezahlt.
Ich werde die Versicherung nun selbst kündigen. Ausserdem könnte ich gleich heute noch ein paar Rechtsschutzversicherungen abschließen.
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-- Editiert am 17.10.2009 00:25
quote:
Der Postbote ist kein Gerichtsvollzieher oder sonst wer. Er stellt nur die Post zu. Seine Unterschrift bedeutet nichts.
Einschreiben muss vom Empfänger unterschrieben werden.
Wenn du das glaubst ...
Die Rechtsprechung und die Bedingungen der Post sagen was anderes:
Einschreiben
Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung haften wir mit bis zu 20 EUR. Das Entgelt für EINSCHREIBEN Einwurf wird zum Porto addiert.
Der Zusteller ist bevollmächtigt die Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten durch seine Unterschrift zu beurkunden. Seine Unterschrift bedeutet das das Einschreiben zugestellt wurde.
quote:
Ich habe noch nie erlebt, dass sich Versicherungen bei anderen informieren.
Einmal ist immer das erste mal ...
Noch nie die Kfz-Versicherung gewechselt?
quote:
Zudem ist es fraglich ob Versicherungen Daten und Informationen einfach weitergeben dürfen.
Ja das dürfen Sie. Weil das vom Versicherungsnehmer beim Vertragschluss erlaubt wird.
quote:
Man hat sich ja schließlich nicht strafbar gemacht oder hat seine Gebühren nicht gezahlt.
Stimmt.
Aber der Versicherer hat ein berechtigtes Interesse daran, um den Versicherungsnehmer in eine entsprechende Risikoklasse einzuordnen um angemessene Beiträge zu erheben.
Bestes Beispiel: Kfz-Versicherung.
quote:
Ich werde die Versicherung nun selbst kündigen.
'Aufgrund dieses Vertragsverlaufs kündigen wir Ihren Vertrag außerordentlich nach § 13 bzw. 19 ARB. '
Daran war doch nun wirklich nichts misszuverstehen. Die Versicherung ist gekündigt und zwar von der Versicherung.
Und wenn im Antrag steht das die Versicherung gekündigt hat, wirds problematisch einen neuen Vertrag zu bekommen.
Aber kein Problem, mach Deine eignen Erfahrungen ...
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@Harry_van_Sell
Du scheinst Dich nicht mit "Einschreiben" auszukennen.
(Oder bist Du ein Postbote der auch ein paar Rechte haben möchte.)
In meinem Fall ist es eindeutig so, dass niemand belegen kann, dass ich diese Kündigung erhalten habe.
Informiere Dich bitte erstmal bevor Du wieder darauf antwortest.
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quote:
Informiere Dich bitte erstmal bevor Du wieder darauf antwortest.
Mache ich bevor ich antworte
Der Brief befand sich im Machtbereich des Empfängers und gilt damit als zugestellt.
Einschreiben
Wir dokumentieren, dass Ihre Sendung in den Briefkasten oder das Postfach des Empfängers eingeworfen wurde. Bei Verlust oder Beschädigung haften wir mit bis zu 20 EUR. Das Entgelt für EINSCHREIBEN Einwurf wird zum Porto addiert.
Quelle: post.de
Und wer könnte es besser wissen als die ...
... ach ja DU ...
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-- Editiert am 17.10.2009 01:47
@Harry,
was bist denn Du für´n Typ?
Willst Du mit mir jetzt über "Einschreiben" diskutieren?
Ich habe Dich gebeten, dass Du Dich bitte erst einmal informieren sollst bevor Du Dein Schwachsinn hier verbreitest.
http://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben_(Post)
Einschreiben - nur gegen Unterschrift
zum Empfänger
Mit einem EINSCHREIBEN sorgen Sie dafür, dass Briefe und Postkarten dem Empfänger oder einem Empfangsberechtigten gegen Unterschrift zugestellt werden.
Quelle: Deutsche Post
Es hat sich in meinem Fall auch nicht um einen "Einwurf" gehandelt.
Noch Fragen?
Versuche es dann mal besser in diesem Forum.
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Hallo hundkatzemaus!!!
Wie ist dein Fall mit der Rechtschutz Union (~Nordvers.D....) ausgefallen!
Hast Du gg. DIE was unternommen.Habe genau Gleichart Kündigung erhalten. Nur 1x genutzt, auch mehr als 2 J.dabei.Nachdem ich 2Mon.hin&her geschoben wurde und die erforderliche Unterlage zusendeten hatte.Kam dieses Schreiben, wie DEiN Schreiben, Gebot jedoch mit 250€.Generell lt.Vertarg mit 150€ Selbstbeteiligung.Grußi mamue
quote:
Der Postbote ist kein Gerichtsvollzieher oder sonst wer. Er stellt nur die Post zu. Seine Unterschrift bedeutet nichts.
Einschreiben muss vom Empfänger unterschrieben werden.
Ich habe noch nie erlebt, dass sich Versicherungen bei anderen informieren. Die sind doch so geil darauf einen Vertrag abzuschließen, dass dafür keine Zeit bleibt.
Zudem ist es fraglich ob Versicherungen Daten und Informationen einfach weitergeben dürfen.
Man hat sich ja schließlich nicht strafbar gemacht oder hat seine Gebühren nicht gezahlt.
Ich werde die Versicherung nun selbst kündigen. Ausserdem könnte ich gleich heute noch ein paar Rechtsschutzversicherungen abschließen.
Ausnahmslos alle Aussagen in dieser Antwort sind falsch.
Harry van Sall hat hingegen die richtigen Antworten und Ratschläge geliefert. Dem Threadersteller fehlt es nicht nur am guten Ton, sondern auch am Fachwissen. Aber wie bereits erwähnt wurde, manche lernen nur durch Erfahrung.
Grüße
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Hallo HundKatzeMaus,
ich verstehe Sie nicht. Sie verweisen auf Wikipedia, scheinen dann aber selbst diesen Text von der Seite Einwurf-Einschreiben
Bei einem Einwurf-Einschreiben handelt es sich um eine besondere Form des Einschreibens. Für die Zustellung ist keine Unterschrift des Empfängers nötig, der Zusteller legt die Sendung ausschließlich in dessen Briefkasten und dokumentiert die Zustellung mit seiner Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg. Dadurch ist für den Versender sichergestellt, dass der Brief angekommen ist. Dem Empfänger muss nicht bekannt gegeben werden, wann bzw. dass das Einschreiben eingeworfen wurde.
nicht gelesen zu haben.
Der Brief ist somit in Ihren Verfügungsbereich gelangt.
Einem Datenaustausch zwischen den Versicherern bedarf es im ünrigen gar nicht, da Sie in einem Antrag auf Rechtsschutzvers. i.d.R. nach vorherigen verträgen und wer diese beendet hat, gefragt werden. Sie müssen also selbst "Farbe" bekennen.
SG
Berry
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Hey der Thread ist vom letzten Jahr. Die TE wird sich zwischenzeitlich schon in Ihren Hintern gebissen haben ;-)
Oder aber Sie hat nun 10 Rechtsschutzversicherungen, da sie ja locker so viele abschließen könnte...
-- Editiert am 17.08.2010 11:53
Und jetzt?
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