Hallo,
Ich frage mich ob ich die mutwilligkeit mit versichern soll oder nicht.bei meiner versicherung gibt es die Möglichkeit mit 300 sb od 150 sb od 0sb zu versichern.
Mutwilligkeit bedeutet ja dass ich absichtlich jemanden schaden wollte,doch muss sowas nicht erst bewiesen werden und zahlt in so einem fall bevor es nicht bewiesen ist dass es man etwas nicht mutwillig getan hat nicht auch die Versicherung wenn mitwilligkeit nicht versichert ist?
Wenn ich angenommen mutwiligkeiit in der Versicherung nicht mit versichern lasse um geld zu sparen und jemand behauptet zb ich hätte mutwillig einen Unfall verursacht.ich behaupte aber es war nicht mutwilig sondern ein versehen, bekomme ich dann nicht auch versicherungsschutz wenn ich nicht mutwilllig einen Unfall verursacht habe,wenn ein anwalt ds beweist?
Dee unterschied monatlich wären 5 euro,ob ich mutwilligkeit mit versichere od nicht.
Rechtsschutz mutwilligkeit mit versichern?
17. Januar 2017
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Frage vom 17. Januar 2017 | 14:58
Von
Status: Frischling (43 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechtsschutz mutwilligkeit mit versichern?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2017 | 16:17
Von
Status: Unbeschreiblich (120011 Beiträge, 39816x hilfreich)
Für 5 EUR im Monat würde ich nicht wirklich lange nachdenken, sondern buchen ...
#2
Antwort vom 17. Januar 2017 | 17:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47593 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Mutwilligkeit bedeutet ja dass ich absichtlich jemanden schaden wollte..
Ich gehe davon aus, dass Du das falsch verstanden hast. Diese Form der Mutwilligkeit kann man nach meiner Kenntnis bei keiner Versicherung versichern.
Es geht vielmehr darum, dass auch ein mutwillig herbeigeführter Rechtsstreit mit abgesichert ist. D.h. die Versicherung bezahlt auch dann die Prozesskosten, wenn jemand Dich trotz eindeutiger Rechtslage verklagen muss um zu seinem Recht zu kommen.
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#3
Antwort vom 18. Januar 2017 | 08:03
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
Zitat:Zitat:Mutwilligkeit bedeutet ja dass ich absichtlich jemanden schaden wollte..
Ich gehe davon aus, dass Du das falsch verstanden hast. Diese Form der Mutwilligkeit kann man nach meiner Kenntnis bei keiner Versicherung versichern.
Es geht vielmehr darum, dass auch ein mutwillig herbeigeführter Rechtsstreit mit abgesichert ist. D.h. die Versicherung bezahlt auch dann die Prozesskosten, wenn jemand Dich trotz eindeutiger Rechtslage verklagen muss um zu seinem Recht zu kommen.
Richtig.
Es gibt keinen Versicherer der Mutwilligkeit versichert.
#4
Antwort vom 18. Januar 2017 | 13:04
Von
Status: Weiser (16966 Beiträge, 5888x hilfreich)
Du hast da etwas grundlegend Missverstanden! Vorsatz ist nicht versicherbar. Den Rest hat asd1971 bereits erklärt.ZitatMutwilligkeit bedeutet ja dass ich absichtlich jemanden schaden wollte.... :
#5
Antwort vom 18. Januar 2017 | 13:23
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
ich hoffe, ich kann für Klarheit sorgen:
Die 0815 RS bietet keine Deckung für Vorsatzstraftaten.
der übliche Zusatzbaustein versichert sozusagen vorläufig die Verteidigung, wenn dem Kunden vorsatz vorgeworfen wird:
Als Beispiel: Unfallflucht - kann per Definition nur vorsätzlich Begangen werden, es besteht eigl kein Versicherungsschutz.
nun bestreitet der "Täter" aber überhaupt beteiligt gewesen zu sein.
Der Baustein bietet hierfür dann Deckung, ABER bei Verurteilung wird dann die Leistung zurückgefordert!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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