Rechtsschutz: versicherte Person/en

25. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
basher
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutz: versicherte Person/en

Moin zusammen,
ich hätte da mal eine VerständnisFrage, ich bin Versicherungsnehmer und habe Freunde eingeladen mit mir eine Flugreise zu unternehmen. Ich habe für alle gebucht und bezahlt. Durch Corona wurden die Flüge annuliert, für das nächste Jahr steht die Ersatzbeförderung an, die von der Airline zurückgewiesen wird. Wie dem auch sei, meine Rechtsschutz teilte mir nun mit, das der Versicherungsschutz nur mich als VN betrifft, meine Freunde die ich eingeladen habe, müssen Ihr Recht selber durchsetzen. Ist das korrekt?

Probleme mit der Versicherung?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119560 Beiträge, 39741x hilfreich)

Wer versichert ist, dürfte man durch lesen der vertraglichen Vereinbarungen mit der Versicherung erfahren...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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