Rechtsschutz - wie oft kann ich denn jetzt zu einem Anwalt?

8. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)
Rechtsschutz - wie oft kann ich denn jetzt zu einem Anwalt?

hallo, habe bei einer Versicherung X eine Privat,-Verkehrs,- und Berufrechtsschutzversicherung abgeschlossen. schon etwas länger , dass heißt etwa 3 jahre. Meine Frage jetzt, wie oft kann ich denn jetzt zu einem Anwalt wenn ich fragen habe über ein sachverhalt auf meiner arbeit???

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mathias.Baur
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

Ihre Frage kann so nicht beantwortet werden. Das kommt immer darauf an, was im Vertrag vereinbart wurde.

Man spricht hier meistens von einem "Beratungsrechtsschutz". Bei den Versicherungen nennt es sich Juratel, Jurline, etc.
Dort nennen Sie kurz Ihr Anliegen und werden dann zu einem Anwalt im jeweiligen Sachgebiet verbunden.

Die Nutzung hat nichts damit zu tun, wie lange der Vertrag noch schon existiert. Dieser "Zusatzservice" unterliegt zumeist noch nict einmal der allgemeinen Wartezeit.

Rufen Sie einfach mal bei Ihrer Versicherung an, dann wird Ihnen das gesagt und Sie werden wahrscheinlich auch gleich an die entsprechende Stelle verbunden.

Viele Grüße
Mathias

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#2
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Der Beratungsrechtschutz gilt doch eigentlich nur für veränderte Rechtslage im Familien- und Erbrecht.

Aber wichtig erscheint mir erst einmal die Klärung ob es sich um einen "Berufsrechtsschutz" oder einen Arbeitsrechtsschutz handelt.

Wenn der Fragesteller in einem normalen Arbeitsverhältnis steht, dann ist der Arbeitsrechtsschutz zutreffend. Hier sind Streitigkeiten wie z.B. Kündigung - Lohnfortzahlungen abgedeckt.
Aber ja, natürlich sollte diese Frage an den Versicherer gestellt werden, denn er ist schließlich der, der zahlen soll und das wiederum tut er nur, wenn gegen Bares Versicherungsschutz gekauft wurde.:)

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#3
 Von 
Mathias.Baur
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,

nein, der Beratungsrechtsschutz gilt in der Regel für den gesamten Rechtsschutz (so ist das zumindest bei uns). Sogar Firmen können sich gegen Mehrbeitrag bereits eine telefonische Rechtsberatung "kaufen".

Bei Familien- und Erbrecht sollte man vorsichtig sein, das ist nur teilweise abgedeckt. Bei Scheidungen, etc. hilft kein Rechtsschutz der Grund dafür klingt zwar etwas blöd aber ist leider die Realität: Da wäre wohl schon jeder Rechtsschutzversicherer pleite gegangen. :-) Gerade auch im Erbrecht hat man nur teilweise Deckung. Firmen können bspw. auch nur teilweise (sofern es im Vertrag, gegen Mehrbeitrag, eingeschlossen ist) Forderungen einfordern. Sobald es zu einer Klage kommt, hilft kein Rechtsschutz mehr.

Ein Rechtsschutz zahlt viel, aber eben nicht alles.

Viele Grüße
Mathias

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#4
 Von 
clollilolli
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 41x hilfreich)

was ist denn der unterschied zwischen arbeitsrechtsschutz und berufsrechtsschutz???

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

quote:
was ist denn der unterschied zwischen arbeitsrechtsschutz und berufsrechtsschutz???

Guckst Du in das Bedingungswerk! :neck:

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Naja, der Arbeitsrechtsschutz ist für einen Arbeitnehmer und der Berufsrechtsschutz für einen Selbständigen!

Und ein Beratungs-Rechtsschutz, als Bestandteil der Privatrechtsschutzversicherung, tritt ein, wenn infolge einer veränderten Rechtslage in Fragen des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts eine anwaltliche Beratung erforderlich wird. Ist also eine Leistungsart und kein Geschenk.

-- Editiert sinus44 am 10.12.2011 20:05

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