Rechtsschutz wie viel Fälle???

17. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)
Rechtsschutz wie viel Fälle???

Ist es richtig, rechtens, daß einen die Rechtsschutz darauf festlegt, daß man pro Kalenderjahr oder alle 12 Monate nur so und so viel Fälle haben darf? Jahrelang brauchte man diese Versicherung nicht und auf einmal strömt so viel auf einen ein, kommt alles auf einmal. Und wenn ein Fall über 12 Monate hinaus geht, wie verhält sich das da? Und wenn man einen Fall verliert und schiebt eine weitere Klage nach, wird es trotzdem 2x gezählt, auch wenns um dieselbe Sache geht?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

Hallo,

es gibt keine Begrenzug der Schadenfälle, allenfalls der Gesamtversicherungssumme p.A. aber da muss man erstmal hinkommen. Allerdings kann auch eine Versicherer nach Schadenfall kündigen, bei Rechtsschutz habe wir den Sonderfall, dass es dafür aber zwei Schäden p.A. bedarf.

Es ist egal, ob du jahrelang schadenfrei warst, der versicherer bemisst nur etwa 3-5 Jahre und wer hier auffällig wird muss mit Sanierung rechnen.

Außerdem kommt es auch auf die Art der Fälle an. Wer sich wegen jedem Pipi-15-Euro-Knöllchen rumstreitet muss eher mit dem Abflug rechnen, sowas braucht die Versichertengemeinschaft nicht.

Wenn ein Schadenereignis sich verlängert, Berufung, Revision, Instanz etc., bleibt's auch ein Schadenfall, wenn es denn auch der selbe Vorwurf bleibt.

Gruß


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#2
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Danke für deine ANtwort, aber ich verstehe das nicht ganz! Sorry, erklärs mir bitte mit einfachen Worten nochmal.
Erst sagst du, es gibt keine Begrenzung und dann das es bei der Rechtsschutz einen Sonderfall gibt. Wie denn jetzt?
was heißt p. A.?
Also wegen Pipifatz streite ich mich nicht vor Gericht oder juristisch.
1. Fall WEG 1. Instanz - 2. Fall selber Fall 2. Instanz - 3. Fall WEG - 4. Fall Arbeitsrecht.
Du meinst also, wenn ein Fall in die 2. Instanz geht, wird er doppelt gewertet, praktisch als wärens 2 Fälle?

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#3
 Von 
gacko
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

p.A. bedeutet pro Jahr.
Big Mike hat dir richtigerweise geschrieben, dass es im Rechtsschutz die Besonderheit gibt,erst nach 2 regulierten Schäden außerordentlich kündigen zu können, jeweils vom Versicherer als auch vom Versicherungsnehmer. In der Regel hann man bei allen anderen Sparten bereits nach einem Schadenfall kündigen.
Wenn ein und derselbe Schadenfall sich aufgrund Berufung, Revision, Instanz etc verlängern, bleibt es bei einem Schadenfall,so wie Big Mike es beschrieben hat.
Zuletzt wollte ich noch anmerken,dass "Knöllchen" in der RS-Versicherung sowieso ausgeschlossen sind. (ruhender Verkehr)

Gruß

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#4
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Ich hatte was anderes gehört: Ein Fall und davon dann 2. Instanz = 2 Fälle. Och Mann, es nervt. Und im Kleingedruckten meiner Versicherung fand ich den Hinweis, daß es sich nicht um ein Jahr, sondern um 12 MOnate handelt, also zB von Mai bis Mai.
Dann auch ich auch den Hinweis, daß wenn die Versicherung eine Zusage zu einem Fall macht und kündigt danach, wird das ganze nur insoweit bezahlt, inwieweit der beitrag gezahlt wurde. Das finde ich echt Hammer...
Gibt es nicht außerhalb irgendwo eine Stelle, wo man sich über die Richtigkeit dieser Infos erkundigen kann???

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#5
 Von 
chili_con_carne
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 9x hilfreich)


Gibt es nicht außerhalb irgendwo eine Stelle, wo man sich über die Richtigkeit dieser Infos erkundigen kann???

Ja, diese Stelle nennt man Anwaltskanzlei, ggf. auch Verbraucherzentrale.

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#6
 Von 
Rechtsanwältin Elke Zipperer
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 77x hilfreich)

Hallo,
wenn eine Deckungszusage erteilt wurde, dann umfasst sie die Kosten für das gesamte Verfahren im Strafrecht bzw. die Instanz in zivilrechtlichen Sachen. Im Zivilrecht muss man für die Berufung bzw. Revision als Anwalt erneut eine Deckungszusage anfordern - es bleibt aber der gleiche Schadensfall.
Wenn z.B. ein Verkehrsunfall passiert dann kann es durchaus 3 Verfahren geben
- Strafrechtlich/bußgeldrechtlich
- verwaltungsrechtlich (Führerschein)
- zivilrechtlich (Schadensersatz /Schmerzensgeld)
Es ist aber nur ein Schadensfall für die Versicherung, da es sich um einen einheitlichen Sachverhalt handelt. Es wird normalerweise unter der gleichen Schadensnummer bis auf die Endnummern abgewickelt, wobei für jedes Verfahren durch die Versicherung die letzten Nummern 001, 002, 003 etc. zur Unterscheidung vergeben wird.

Maßgeblich ist, wann der Schadensfall eingetreten ist. Wird die Versicherung gekündigt, hat das keine Auswirkungen auf den Rechtsschutz. Selbst wenn am letzten Tag der Laufzeit ein Fall anfällt, müssen die Kosten übernommen werden.

@gacko
Von der ADAC-RS wird unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Parkverstoss übernommen - ist aber die einzige RS-Versicherung.

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#7
 Von 
ClaudiLu
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 118x hilfreich)

Danke für die allumfassende Info, hat mir sehr geholfen.
@Chilli_Con_Carne: Für die Beratung beim Anwalt muß ich Geld bezahlen, viel Geld. Steht das in der Verhältnismäßigkeit zur Info? ich hatte eher den Tipp mich beim Aufsichtsrat zu erkundigen, von der Versicherung selbst oder villeicht gibts auch so was für Versicherungen allgemein. Bin da noch nicht fündig geworden. Aber nun hab ich ja Antworten hier gefunden, vielen Dank allen!

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