Hallo,
mir wurde der Tatvorwurf der "gefährlichen Körperverletzung" gemacht.
Bin dann zum Anwalt und habe ihm das Schreiben meiner Rechtsschutzversicherung überreicht, daraufhin machte er sich an die Arbeit.
Jetzt habe ich erfahren, dass die Rechtsschutzversicherung den Fall nicht bezahlen will.
Jetzt meine Fragen:
Hätte der Anwalt mir mitteilen müssen, dass in Verbrechensangelegenheit generell kein Rechtsschutz besteht?
Wer muß sich darum kümmern, ob in den jeweiligen Fällen Rechtsschutz besteht?
Danke für Ihre Hilfe!
Rechtsschutz will nicht zahlen
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
hallo,
kommt darauf an, was ist denn passiert?
gruß
hab ne Vorladung zur polizeilichen Vernehmung bekommen und bin danach direkt zum Anwalt
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warum????
Aussage als Beschuldigter
blablabla,
beschuldigt warum??
willst du ne qualifizierte Antwort?
dann schildere vernünftig..
alles andere hilft niemandem
,
Was brauchst du noch für genauere Angaben?!
Habe alles relevante im ersten Post geschildert.
Gruß
was passiert ist????
.
Jeder Anwalt weiß, daß keine Rechtsschutz bei vorsätzlichen Straftaten zahlt. Das hätte er Dir m.E. schon sagen müssen.
war es denn vorsatz?
ich kann davon seinen spärlichen angaben nichts entnehmen
gruß
ich denke, dass da der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung bereits ausreicht, oder?
natürlich nicht!
beispiel:
fast jeder personenschaden im strassenverkehr hat zusätzlich ein verfahren wegen körperverletzung gegen den verursacher zur folge. abhängig von den verletzungen und umständen auch gefährliche.
das hat mit vorsatz aber alles nix zu tun und ist auch versichert;)
hat er jemanden auf das m..l gehauen sieht das zwar erstmal nach vorsatz aus, kann aber auch immer noch notwehr gewesen sein.
wie auch immer, ohne den hergang lässt sich die deckung nicht bewerten
viele grüße
@mFriese: Recht haben Sie.
Jedoch denke ich, so die Versicherung die Übernahme abgelehnt hat, bereits ersichtlich war, dass es sich hierbei um ein Verfahren handelt, welches durch die RS nicht gedeckt ist.
Hier hilft i. d. R. ein Blick in die AGB , was ausgeschlossen wird.
quote:<hr size=1 noshade>fast jeder personenschaden im strassenverkehr hat zusätzlich ein verfahren wegen körperverletzung gegen den verursacher zur folge. abhängig von den verletzungen und umständen auch gefährliche. <hr size=1 noshade>
Das ist falsch. Bei Verkehrsunfällen handelt es sich üblicherweise um das Delikt der FAHRLÄSSIGEN Körperverletzung gem. § 229 StGB . Dieses wird auch von der Rechtschutz übernommen. Im Extremfall wird auch die FAHRLÄSSIGE Tötung nach einem Verkehrsunfall gem. § 222 StGB übernommen.
Wenn es sich hier aber um eine gefährliche Körperverletzung gem § 224 StGB handelt, dann ist dies der Verdacht eines VORSATZDELIKTS. Fahrlässige gefährliche Körperverletzung gibt es nämlich nicht!
Der § 224 kommt auch bei Verkehrsunfällen nicht vor, es sei denn man hat einen anderen Verkehrsteilnehmer absichtlich übern Haufen gefahren. Und dann zahlt auch wieder keine Rechtschutz.
Gruß Justice
-- Editiert von justice005 am 17.04.2007 13:02:23
doppelposting...
-- Editiert von justice005 am 17.04.2007 13:02:59
Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, wende ich mich grundsätzlich erst an die RS-Versicherung und lasse mir eine Schadens-Nr. und Deckungszusage geben. Das nehme ich dann mit zum Anwalt, dann weiss der auch schon Bescheid. In einem Fall wurde mir keine Schadens-Nr. gegeben und auch keine Deckungszusage, weil nicht ausrechend Aussicht auf Erfolg bestand. Also nicht einfach drauf los, nur weil eine Rechtsschutzversicherung vermeintlich bezahlt.
@TE: wenn du einen RA mit einer Mietrechtssache beauftragst und hinterher stellt sich heraus Mietrecht ist nicht gedeckt, mußt du auch den RA zahlen.
Nicht immer erst die Fehler bei anderen suchen. Selber lesen bildet!
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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"
-- Editiert von Mr.Cool am 22.05.2007 17:46:07
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