Rechtsschutz will nicht zahlen

13. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
Chelated
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsschutz will nicht zahlen

Hallo,
mir wurde der Tatvorwurf der "gefährlichen Körperverletzung" gemacht.

Bin dann zum Anwalt und habe ihm das Schreiben meiner Rechtsschutzversicherung überreicht, daraufhin machte er sich an die Arbeit.

Jetzt habe ich erfahren, dass die Rechtsschutzversicherung den Fall nicht bezahlen will.


Jetzt meine Fragen:
Hätte der Anwalt mir mitteilen müssen, dass in Verbrechensangelegenheit generell kein Rechtsschutz besteht?
Wer muß sich darum kümmern, ob in den jeweiligen Fällen Rechtsschutz besteht?


Danke für Ihre Hilfe!


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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

kommt darauf an, was ist denn passiert?

gruß

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#2
 Von 
Chelated
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

hab ne Vorladung zur polizeilichen Vernehmung bekommen und bin danach direkt zum Anwalt

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

warum????

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#4
 Von 
Chelated
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Aussage als Beschuldigter

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#5
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

blablabla,

beschuldigt warum??

willst du ne qualifizierte Antwort?
dann schildere vernünftig..

alles andere hilft niemandem

,

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chelated
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Was brauchst du noch für genauere Angaben?!
Habe alles relevante im ersten Post geschildert.


Gruß

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#7
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


was passiert ist????

.

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Jeder Anwalt weiß, daß keine Rechtsschutz bei vorsätzlichen Straftaten zahlt. Das hätte er Dir m.E. schon sagen müssen.

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#9
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


war es denn vorsatz?

ich kann davon seinen spärlichen angaben nichts entnehmen :(

gruß

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#10
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

ich denke, dass da der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung bereits ausreicht, oder? :grins:

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#11
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

natürlich nicht!

beispiel:

fast jeder personenschaden im strassenverkehr hat zusätzlich ein verfahren wegen körperverletzung gegen den verursacher zur folge. abhängig von den verletzungen und umständen auch gefährliche.

das hat mit vorsatz aber alles nix zu tun und ist auch versichert;)

hat er jemanden auf das m..l gehauen sieht das zwar erstmal nach vorsatz aus, kann aber auch immer noch notwehr gewesen sein.

wie auch immer, ohne den hergang lässt sich die deckung nicht bewerten :(

viele grüße


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#12
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

@mFriese: Recht haben Sie. :engel:

Jedoch denke ich, so die Versicherung die Übernahme abgelehnt hat, bereits ersichtlich war, dass es sich hierbei um ein Verfahren handelt, welches durch die RS nicht gedeckt ist.

Hier hilft i. d. R. ein Blick in die AGB :) , was ausgeschlossen wird.

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#13
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>fast jeder personenschaden im strassenverkehr hat zusätzlich ein verfahren wegen körperverletzung gegen den verursacher zur folge. abhängig von den verletzungen und umständen auch gefährliche. <hr size=1 noshade>


Das ist falsch. Bei Verkehrsunfällen handelt es sich üblicherweise um das Delikt der FAHRLÄSSIGEN Körperverletzung gem. § 229 StGB . Dieses wird auch von der Rechtschutz übernommen. Im Extremfall wird auch die FAHRLÄSSIGE Tötung nach einem Verkehrsunfall gem. § 222 StGB übernommen.

Wenn es sich hier aber um eine gefährliche Körperverletzung gem § 224 StGB handelt, dann ist dies der Verdacht eines VORSATZDELIKTS. Fahrlässige gefährliche Körperverletzung gibt es nämlich nicht!

Der § 224 kommt auch bei Verkehrsunfällen nicht vor, es sei denn man hat einen anderen Verkehrsteilnehmer absichtlich übern Haufen gefahren. Und dann zahlt auch wieder keine Rechtschutz.

Gruß Justice



-- Editiert von justice005 am 17.04.2007 13:02:23

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#14
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

doppelposting...

-- Editiert von justice005 am 17.04.2007 13:02:59

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#15
 Von 
weiseblume
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 6x hilfreich)

Um keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, wende ich mich grundsätzlich erst an die RS-Versicherung und lasse mir eine Schadens-Nr. und Deckungszusage geben. Das nehme ich dann mit zum Anwalt, dann weiss der auch schon Bescheid. In einem Fall wurde mir keine Schadens-Nr. gegeben und auch keine Deckungszusage, weil nicht ausrechend Aussicht auf Erfolg bestand. Also nicht einfach drauf los, nur weil eine Rechtsschutzversicherung vermeintlich bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

@TE: wenn du einen RA mit einer Mietrechtssache beauftragst und hinterher stellt sich heraus Mietrecht ist nicht gedeckt, mußt du auch den RA zahlen.
Nicht immer erst die Fehler bei anderen suchen. Selber lesen bildet!

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

-- Editiert von Mr.Cool am 22.05.2007 17:46:07

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