Rechtsschutz - zu wann kann man die kündigen, mit welchem Vorlauf?

4. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mia59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)
Rechtsschutz - zu wann kann man die kündigen, mit welchem Vorlauf?

Ich habe seit Jahren eine Rechtsschutzversicherung. Habe in den letzten Jahren auch voll gearbeitet. Jetzt bekomme ich eine Teilrente (ca.340 Euro) und gehe noch 4 Stunden täglich arbeiten für (760) brutto.
Ich frage mich jetzt ob ich die RS Versicherung behalten sollte. Wenn ich mal arbeitslos würde, hätte ich ein noch geringeres Einkommen, die monatlichen Versicherungsbeiträge wären noch schwerer aufzubringen. In einem Schadensfall bekäme man Beitragshilfe (hieß es so?) oder Prozesskostenhilfe.
Wer kann mir einen Tip geben, sollte ich die RS versicherung kündigen oder behalten und zu wann kann man die kündigen, mit welchem Vorlauf - 3 Monate vor Jahresende oder 1 Monat davor?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mia59
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 1x hilfreich)

Es heist nicht Beitragshilfe, sondern Beratungshilfe.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

>>zu wann kann man die kündigen, mit welchem Vorlauf - 3 Monate vor Jahresende oder 1 Monat davor? <<

Die Rechtsschutzversicherung kann man üblicherweise drei Monate vor Ablauf kündigen.
Das Ablaufdatum muss nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Eine Rechtsschutzversicherung gehört allgemein zu den weniger wichtigen Versicherungen. Wer rechnen muss, schließt sie nicht ab.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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