Versicherer R1 hat gegenüber seinem Versicherungsnehmer VN wirksam ordentlich gekündigt. Das Kündigungsschreiben ging dem VN per einfachem Brief zu, im Zweifel ist der Zugang also nicht nachweisbar.
Kann VN nun noch selber gegenüber R1 kündigen, um zu vermeiden, dass er bei einem neuen Versicherer R2 im Antrag angeben muss, dass ihm gekündigt wurde? Denn das führt ja meist zu Ablehnungen oder höheren Prämien.
Gruß
Jotrocken
Rechtsschutzv.: Wechselseitige Kündigung
17. Oktober 2015
Thema abonnieren
Frage vom 17. Oktober 2015 | 11:41
Von
Status: Junior-Partner (5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Rechtsschutzv.: Wechselseitige Kündigung
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Versicherungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 20. Oktober 2015 | 00:42
Von
Status: Student (2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Nicht zwangsweise zu einer höheren Prämie, sondern erfahrungsgemäß erstmal zu einer höheren Selbstbeteiligung bei niedrigerer Prämie.
Und jetzt?
Schon
267.638
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
Erstmal Online-Beratung, dann Mediation und erst dann Rechtsanwalt. Ist das normal bei Rechtsschutzv2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten