Rechtsschutzv.: Wechselseitige Kündigung

17. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)
Rechtsschutzv.: Wechselseitige Kündigung

Versicherer R1 hat gegenüber seinem Versicherungsnehmer VN wirksam ordentlich gekündigt. Das Kündigungsschreiben ging dem VN per einfachem Brief zu, im Zweifel ist der Zugang also nicht nachweisbar.

Kann VN nun noch selber gegenüber R1 kündigen, um zu vermeiden, dass er bei einem neuen Versicherer R2 im Antrag angeben muss, dass ihm gekündigt wurde? Denn das führt ja meist zu Ablehnungen oder höheren Prämien.

Gruß
Jotrocken

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Nicht zwangsweise zu einer höheren Prämie, sondern erfahrungsgemäß erstmal zu einer höheren Selbstbeteiligung bei niedrigerer Prämie.

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