Rechtsschutzversicherung, Prozesskosten zurückholen vom Gegner

8. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
SusanneKl1982
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 2x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung, Prozesskosten zurückholen vom Gegner

Wenn nur der Prozessgegner als Kläger über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und ich den Prozess verliere, müsste ich im Normalfall sämtliche Prozesskosten zahlen, klar. Aber wie sieht das aus, wenn die gegnerische Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten und den eigenen Anwalt schon bezahlt hat? Geht dann die Forderung automatisch an die Rechtsschutzverscherung über, sodass dann die Rechtsschutzversicherung automatisch gegen mich einen Titel bekommt und diese anstelle der obsiegenden Partei vollstreckt?

-- Editiert von Moderator am 08.09.2020 23:20

-- Thema wurde verschoben am 08.09.2020 23:20

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwältin Birte Raguse
Status:
Beginner
(83 Beiträge, 34x hilfreich)

Das wird unterschiedlich gehandhabt. Es kann sein, dass der RS-Versicherer die Vollstreckung selbst durchführt oder aber, wenn der Kläger die ZV wegen seiner Forderung betreibt, diese mit vollstrecken lässt.
Für Sie macht es keinen Unterschied. Sie sollten nach Rechtskraft des Urteils umgehend überweisen, damit durch die ZV keine weiteren Kosten entstehen.

Viele Grüße

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