Rechtsschutzversicherung , Deckungsfrage

17. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)
Rechtsschutzversicherung , Deckungsfrage

Hallo ,

... Und entschuldigt bitte , wenn mein Beitrag lang sein wird , ich möchte die Sachlage so genau wie möglich schildern und zwar :

Person A ist von Jahr 2000 bis 2007 bei Rechtsschutzversicherung X versichert .

Im Jahr 2006 muss Person A ein Unternehmen Y wegen arglistige Täuschung und fehlende Beratung ( Stille Beteiligung ) auf Schadenersatz verklagen .
Die Rechtschutzversicherung X übernimmt die Deckung schriftlich und kommt auch für die Kosten auf , ohne Probleme .
Das Gericht entscheidet , dass der Beklagte an dem Kläger 1.500 durch Vergleich zu Zahlen hat.
Nachdem die Zahlung nicht erfolgt , wird das Urteil zwangsvollstreckt ( per Gerichtsvollzieher ), der Kläger erhält seine 1.500 Euro .

Im Jahr 2007 meldet das o.g. Unternehmen Y Insolvenz an .

Im Jahr 2011 kommt der Insolvenzverwalter des Unternehmens Y und fordert von Person A die 1.500 Euro zurück . :bang:
Begründung : Person A hätte 2006 ! ( Insolvenzeröffnung war im Juli 2007 ! ) wissen müssen , dass das Unternehmen Y zahlungsunfähig ist ; durch die Zahlung von 1.500 Euro an Person A wurden die andere Gläubiger ( ein Jahr VOR Insolvenzeröffnung ! ) benachteiligt , Person A wird unterstellt , vorsätzlich gehandelt zu haben . :zoff:

Die Rechtschutzversicherung X weigert sich für die Kosten aufzukommen , weil die Forderung 2011 geltend gemacht wurde , OBWOHL die Forderung aus dem gerichtlichen Vergleich von 2006 stammt und kein neuer Versicherungsfall ist . :???:

Meine Frage daher : ist die Rechtschutzversicherung X in dem Fall Deckungspflichtig oder nicht?

Herzlichen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten/ Rat.



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-- Editiert Aliah2012 am 17.11.2012 22:35

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22 Antworten
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#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Da die Vollstreckung vor der Eröffnung des Insolvenz-
verfahrens vollzogen worden war, hat der InsoVerwalter kein Recht von A die 1500,- zurück zu fordern.

Die Vollstreckung war rechtmäßig, kein verdeckte Bevorzugung von A oder ähnliches. Y hatte auch nicht dagegen unternehmen können.
Der Verwalter versucht wohl nur Gelder für eigene Honorar zu sammeln.

Frühzeitiger hätte Y Insolvenz anmelden, und andere Gläubiger gegen Y vollstrecken sollen.
Welcher Gläubiger soll wissen können, wie die wirtschaftliche Situation von Y war und wieviele Gläubiger Y hat ?

Noch hat der Verwalter nicht geklagt. Wenn, konsultiere
einen Anwalt und lasse gleich den Rechtschutzsanspruch /
Deckungspflicht prüfen.

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#2
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Ich schließe mich in der Einschätzung der Sache icecycle an. Ein Rückzahlungsanspruch wäre selbst ungeachtet des fehlenden Rechtsgrundes unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr durchsetzbar. Einen Handlungsbedarf vor Zustellung einer Klage sehe ich daher nicht.

Ergänzend: Kommt denn tatsächlich noch eine Klage angeflattert (wovon m. E. mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht auszugehen ist, da eine Klageabweisung jetzt schon absehbar wäre), so ist die Argumentation der RSV hinsichtlich einer Ablehung der Deckungspflicht zutreffend und nicht zu beanstanden. Maßgeblich ist - wie auch die RSV argumentiert - dass das Rückzahlungsansinnen bzw. die Abwehr desselbigen getrennt von der damaligen Beitreibung als neuer Schadensfall zu bewerten wäre.

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-- Editiert Ramos am 17.11.2012 23:30

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#3
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Guten morgen,

.... und herzlichen Dank für die hilfreiche Antworten.

Der Insolvenzverwalter hat übrigens bereits geklagt,im erste Instanz ( Amtsgericht ) hat das Gericht entschieden,dass die Forderung unberechtigt ist , jetzt befinden sich die Parteien beim Berufungsgericht ( Lansgericht ) , weil der Insolvenzverwalter Berufung angelegt hat :bang: .

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#4
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

quote:
Der Insolvenzverwalter hat übrigens bereits geklagt,im erste Instanz ( Amtsgericht ) hat das Gericht entschieden,dass die Forderung unberechtigt ist , jetzt befinden sich die Parteien beim Berufungsgericht ( Lansgericht ) , weil der Insolvenzverwalter Berufung angelegt hat


*Lach, da bleibt nur noch der Schluss, dass er etwas überschüssiges Geld unbedingt an Justiz und Anwälte loswerden will - anders ist so ein Unsinn einfach nicht mehr zu erklären :grins:

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#5
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich verstehe das Ganze auch nicht.

Angeblich gibt es im InsO ein Paragraph ( 130 oder 133 , ich bin mir nicht sicher , die Unterlagen befinden sich beim Anwalt ,kann leider nicht nachgucken ) , der besagt , dass alle Auszahlungen innerhalb einem Jahr VOR Insolvenzeröffnung wegen Gläubiger Benachteilung zurück zu erstatten sind , wenn der Insolvenzverwalter beweisen kann , dass der Beklagte vorsätzlich gehandelt hat , bzw. von der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gewusst hat .

Er begründet seine Klage damit , dass der Beklagte von der bevorstehende Insolvenz gewusst haben muss in dem Moment , als das Unternehmen ihm die 1.500 nicht FREIWILLIG gezahlt hat , sondern der Beklagte musste zwangsvollstrecken um an sein Geld zu kommen.

Es handelt sich nämlich um ein " berühmtes " Unternehmen , das Millionen von Anleger um ihre Ersparnisse betrogen hat .Um nicht gegen die Forum Regeln zu verstoßen , werde ich hier kein Name nennen.

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#6
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
von der bevorstehende Insolvenz gewusst haben muss in dem Moment , als das Unternehmen ihm die 1.500 nicht FREIWILLIG gezahlt hat , sondern der Beklagte musste zwangsvollstrecken um an sein Geld zu kommen.


Heuzutage ist es gang und gäbe, dass man kaum noch freiwillig zahlt, ohne Titel und Zwangsvollstreckung man kaum noch an sein Geld kommt.
Heiß es jeder, der nicht freiwillig zahlt, kurz vor dem Insolvenzverfahren steht; und jeder Gläubiger nicht gegen
seinen Schuldner unternehmen darf ?

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#7
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@icecycle

So ungefähr sieht es der Insolvenzverwalter.

Als das Unternehmen Y 2007 Insolvenz gemeldet hat , hat der Beklagte es aus der Zeitung / Medien erfahren , es gab ein ziemlich großes Wirbel darum .

Aber nicht vorher und schon gar nicht im 2006 !

Ein Deutsches Amtsgericht hat das Urteil gesprochen - hätte ein Amtsgericht ein bereits bekannt zahlungsunfähiges Unternehmen zur Zahlung verurteilt ?

Das heißt, selbst das Amtsgericht wusste damals nichts davon .

Im erste Instanz hat die Richterin am Amtsgericht die Klage zurückgewiesen und damit begründet , dass der Beklagte ein Kleinanleger war , der logischerweise kein Zugang zur Finanzunterlage des Unternehmens hatte , der Betrag von 1.500 Euro wäre sogar von jede Privatperson ohne Schwierigkeiten aufzubringen und die Tatsache , dass der Betrag zwangsvollstreckt werden müsste, von Unterlagen Schlamperei , Schikane und mangel an interne Organisation zeugt.

Das Berufungsgericht ist noch am " beraten " , mal sehen , was die entscheiden werden :sad:

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#8
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Guten Abend ,

Ich habe versprochen , hier zu berichten , wie die Sache ausgegangen ist , und zwar ,

Ob ihr glaubt oder nicht , ICH HABE DEN PROZESS VERLOREN , es gibt keine weitere Rechtsmitteln dagegen , ich wurde verurteilt , die 1.500 + Gerichtskosten + Anwaltskosten von Kläger zu bezahlen , insgesamt ca. 4.000 Euro.

Was sagt man dazu :???: , ich habe den Glauben an Justiz verloren .

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#9
 Von 
Ramos
Status:
Schüler
(352 Beiträge, 145x hilfreich)

Das ging aber schnell!

Das Urteil kann ich überhaupt nicht nachvollziehen - alleine schon aus dem Gesichtspunkt der Durchbrechung der Rechtskraft des Vollstreckungstitels, was nur im Falle einer Sittenwidrigkeit (an die hohe Anforderung gestellt sind) denkbar wäre. Ab davon müsste äußerst unzweifelhaft Kenntnis nach § 133 InsO nachweisbar sein.

Wie hat denn das LG im Kern begründet?

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"Die Kompetenz der Justiz hat ihre Grenzen stets mit denen, die unter ihrem Namen walten."

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#10
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@Ramos

Der Kläger hat ein Urteil als "Prezedenzfall " vorgelegt , wonach ein Gerichtsvollzieher von den Kläger ein Betrag zwangsvollstreckt hat . Im "Prezedenzfall " hat das Berufungsgericht entschieden , dass allein die Tatsache , dass ein Unternehmen nicht freiwillig sofort zahlt , die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens beweist .

Demnach hat das Berufungsgericht ( LG ) entschieden , dass ich ( die Beklagte ) von den Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gewusst haben muss und vorsätzlich zwangsvollstreckt habe .

Dabei war es damals so , dass mein Anwalt zwangsvollstreckt hat .

Ich denke , man kann mir persönlich kein Vorsatz vorwerfen , vielmehr meinem Anwalt der die Gesetze besser kennt als ich , als " Otto Normalvebraucher " ( sollte man meinen ) .
Es ist mir klar , dass mein Anwalt nicht haftet .

Ich werde zahlen müssen , so traurig es auch ist .

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#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
eine recht weit hergeholte Meinung eines Gerichtes (dem sich dummerweise ein zweites angeschlossen hat),


Genau das, so machen die denkfaule Richter/innen eigene Gesetze gegen die Justiz.
Anstatt sachlich beurteilen, voreilig verurteilen.

Die Leistungen von Richter/innen sollen auch kontrolliert werden, um solche Fälle zu vermeiden, den Ruf des deutschen Justizes sauber zu halten.

Ein falcher Urteil ist genau so schlimm wie die Kunst-
fehler eines Arztes, die den Patient zu Behinderter macht

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Guten Abend an alle ,

Herzlichen Dank für eure Antworten die mir ein wenig Mut gemacht haben .

Die Unterlagen von meinem Anwalt ( Urteil ) sind unterwegs zu mir , die Nachricht und eine kurze Erklärung dazu habe ich telefonisch erhalten.
Mein Anwalt konnte das Urteil auch nicht nachvollziehen , er teilte mir aber mit , dass kein Rechtsmittel dagegen mehr gibt .

Ich versuche seit lange Zeit der genauer Ablauf von damals zu "rekonstruieren " und kann mich noch an folgendes errinern : es geht um eine stille Beteiligung , die im Jahr 1999 abgeschlossen wurde , der Anleger sollte eine monatliche Ausschütung bekommen , ihm wurde von dem Vermittler am Ende der Laufzeit ein Betrag X ( 6 stellig ) schriftlich GARANTIERT .
Dem Anlegr ( mir ! ) wurde gleichzeitig eine ETW als Kapitalanlage verkauft , die Auszahlung
am Ende der Laufzeit sollte gewährleisten , dass die Immobilie im 10 Jahren schuldenfrei wird .

Eine Zeit lang lief alles "glatt " , ich habe monatlich meine Beiträge bezahlt , bekam monatlich eine "Ausschütung " von 75 DM .
Nach eine Weile sind die "Ausschütungen " ausgeblieben .
Nach lange hin-und-her bin ich zum Anwalt gegangen , der mein Vertrag erstmal ausserordentlich gekündigt hat und die Securenta AG auf Schadenersatz verklagt hat .

Erst mein Anwalt hat mir erklärt , dass es sich dabei um ein "Spekulationsgeschäft " handelt , ich habe dem Vermittler vertraut ( mein Fehler ! ) und war davon überzeugt , das es sich um eine Geldanlage im Form von "Bankbeteiligung " handelt , wie er mir erklärt hat .
Der Vermittler (damals Inhaber eines " Institut für Steuer und Wirtschaftsplanung " ) ist natürlich spurlos verschwunden , er hat sich im nicht-Europäisches Ausland ausgesetzt und ist über alle Berge .

Das Amtsgericht hat im 1-e Instanz ein Vergleich i.H.v. 1.500 Euro vorgeschlagen , mein Anwalt hat mir geraten , dem Vergleich zuzustimmen , ein entsprechende Urteil wurde ausgesprochen -Ende der "Geschichte " .
Die haben nicht bezahlt , wir haben zwangsvollstreckt .

2007 haben die Insolvenz gemeldet , alle Vergleiche und sonstige Zahlungen wurden von Insolvenzverwalter angeklagt und zurück gefordert , wie meine auch .

Der Insolvenzverwalter unterstellte mir , ich habe von der Zahlungsunfähigkeit seiner "Mandantin " schon gewusst , als keine Ausschütungen mehr folgten d.h. ich habe vorsätzlich gehandelt , zwangsvollstreckt und somit die andere Gläubiger seiner "Mandantin " benachteiligt ( Paragraph 133 Abs. 1 InsO ) .
Bevor ich zum Anwalt gegangen bin , haben die über einem Jahr keine Ausschütungen mehr an mich geleistet ; ob sie " zahlungsunWILLIG oder ZahlungsUNFÄHIG waren -woher sollte ich es wissen ?

Mein Geld , das ich in die "Stille Beteiligung " gezahlt habe ist futsch , ich habe für 2000 , 2001 und 2002 Tausende von Euros ans Finanzamt nachzahlen müssen ( die "Anlage " habe ich 3 Jahre lang erstmal von Steuer abgesetzt , wie der Vermittler mir geraten hat ) .

Ich hoffe , ich habe geschafft , die Sache verständlich zu erklären.
Sobald ich den Urteil habe , werde ich versuchen ihn irgendwie hier reinzustellen .



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#15
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Es spielt vielleicht eine Rolle, dass der Schuldner sich um eine Anlageinstitut handelt, die mehrere, viele Kunden hat.

Aber gerade wenn dies, bzw. angebliche Bevorzugung eines Gläubigers in 1-e Prozess geklärt worden wäre, dürfte
kein "irreführenden" Vollstreckungsurteil, der sich als
verfaulte Makulatur entpuppte, erteilt werden.
Schon damals hätte der Schuldner vortragen müssen, dass
sie bereits kurz vor insolvent stand. Stattdessen hatte er weiter auf Kosten der Kunden sein Geschäft laufen lassen.
Der Schuldner hat einige Gläubiger bevorzugt, und nicht die Gläubiger die anderen Gläubiger benachteiligt !
Bestraft wird aber die Gläubiger. Unfair³.
Fairer wenn nur €1500,- zurückzuzahlen, die Prozesskosten aber zu Lasten der Insolvenzmasse gehen.


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#16
 Von 
Sheldon_Cooper
Status:
Lehrling
(1039 Beiträge, 532x hilfreich)

IX ZR 128/08 :

quote:<hr size=1 noshade>Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes steht schon eine Kenntnis von Umständen, die zwingend auf eine mindestens drohende Zahlungsunfähigkeit schließen lassen, der Kenntnis von der drohenden Zahlungsunfähigkeit sowie von der Benachteiligung anderer Gläubiger gleich <hr size=1 noshade>


Wie soll das allein bei

quote:<hr size=1 noshade>Nach eine Weile sind die "Ausschütungen " ausgeblieben . <hr size=1 noshade>


gegeben sein? Das deutet doch eher auf einen möglichen Betrug hin (Schneeballsystem) denn auf Insolvenz.

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0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

@florian3011
Ich habe heute den Urteil bekommen.

BEIDES ( 1 und 2 ) treffen leider zu .

Genau DIESES von dir benanntes Urteil steht als " Prezedenzfall " drin ( BGH 10.12.2009 Az. IX ZR 128/08 ) .

@Alle

Dazu steht noch als Begründung :
" Das unter Anlage ... vorgelegte Gutachten der HTG Wirtschaftsprüfungs GmbH kommt in seiner Beurteilung sogar zu einer Zahlungsunfähigkeit der S... ab dem 31.12.2000 .
Dieses Gutachten überzeugt die Kammer und wurde von der Beklagten nicht substantiiert angegriffen " ( warum mein Anwalt es nicht getan hat , weiß ich natürlich nicht ) .
und
"Die Zahlung der Schuldnerin durch Überweisung am .... an den Gerichtsvollzieher stellt eine gemäß Paragraph 133 InsO anfechtbare Rechtshandlung dar , denn die Beklagte hat die Zahlungen nicht durch Pfändung oder sonstige Vollstreckungsmassnahmen erlangt , sondern durch eine freiwillige Zahlung " .

Was mir aber immer noch nicht klar ist : wenn das o.g. Unternehmen bereits am 31.12.2000 " Pleite " war , WIESO haben die mit mir noch ein Vertrag am 28.12.2000 trotzdem abgeschlossen? ( ich habe mich geirrt , der Vertrag wurde nicht 1999 wie ich oben angegeben habe , abgeschlossen , sondern am 28.12.2000 , habe gerade nachgeguckt )

Wie dem auch sei , das Urteil schließt eine Revision aus , ich muss die 1.500 Euro + 5% Zinsen ab 2007 , die Gerichtskosten und die Anwaltkosten des Gegners bezahlen .

Wie "seriös " das o.g. Unternehmen war/ ist , wissen bestimmt auch die Richtern beim Landsgericht , die mich zur Zahlung verurteilt haben.

Ich werde bezahlen und hoffe nur , dass der Insolvenzverwalter mir Zahlung auf monatlichen Raten bewilligt , denn soviel auf einmal kann ich nicht bezahlen.

Ist es überhaupt möglich , Raten zu vereinbaren , wenn die Insolvenz bereits seit 5 Jahren eröffnet wurde ?
Oder muss ich jetzt ein "Racheakt " befürchten und die werden sofort vollstrecken ( Lohnpfändung , Gerichtsvollzieher ) ?

Ich bedanke mich bei euch alle für eure Antworten und Hilfe und natürlich im Voraus für die Antworten an meine letzten 2 Fragen ( die letzten , versprochen ! ) .

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0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Hallo ,

....und herzlichen Dank für eure Antworten.
Auf gut Deutsch habe ich den Prozess verloren , weil die Forderung überwiesen und nicht
gepfändet wurde .

Mein Anwalt hatte damals mein Vertrag außerordentlich gekündigt , weil keine Ausschütungen mehr folgten.
Dass die Zahlungsunfähig sein könnten hat keiner von uns gewusst .
Ich habe auch gerade eine PI hinter mir.
Wenn ich meine Zahlungsunfähigkeit nicht rechtzeitig bekannt gemacht hätte , wäre ich bestimmt an Insolvenzverschleppung beschuldigt .
Anders ist es aber bei Securenta AG , die haben es NICHT BEKANNT GEMACHT , ihre Zahlungsunfähigkeit 2007 rückwirkend ab 2000 durch einen Gutachten feststellen lassen und das Berufungsgericht erkennt das Gutachten an , der blöde , der am Ende zählen muss ist der Anleger .
Die haben mir seit 2000 ein einziges " Geschäftsbericht " geschickt , im 2001 , seitdem nichts mehr , angeblich wegen unbekannte Anschrift .
Aber , wenn es um Zahlen ging haben die sofort mein Anschrift gefunden.

Der Insolvenzverwalter hat mir noch keine Rechnung geschickt , das Gericht auch nicht.

Die Gerichtskosten werde ich vollständig bezahlen .

Wie schaffe ich aber , der Insolvenzverwalter von Ratenzahlung zu überzeugen?
Welche Argumente können mir dabei helfen ?

Ich befürchte nämlich ( wie oben erwähnt ) , dass der gleich vollstrecken wird.In dem Urteil steht nämlich ganz klar " dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar " .Was genau bedeutet das , wieso
" vorläufig " ?

-- Editiert Aliah2012 am 22.11.2012 21:20

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Das Urteil schließt alle mögliche Rechtsmittel aus :sad: deshalb verstehe ich die "Vorläufigkeit " des Urteils nicht .
Wahrscheinlich ist das Urteil bereits rechtskräftig und ich bekomme demnächst Besuch von einem Gerichtsvollzieher .

Erst jetzt wird mir ( Dank euch ) klar , welche Fehler ich gemacht habe .
Vielleicht hätte ich lieber dem Vergleich nicht zustimmen sollen , ich habe aber meinem Anwalt vertraut .

Es ist mir auch bewusst , dass ich die S... AG auf Schadenersatz verklagen kann ( hat mein Anwalt auch gemeint ) .
ABER : das kostet wieder Geld und Nerven die ich nicht mehr habe , UND :

Wenn ich " verliere " , zahle ich wieder ( und ich finde , ich wurde sowieso bereits zu Unrecht zur Zahlung " verdonnert " ) .
Wenn ich "Gewinne " werde ich einer von Zig Tausende Gläubiger von S.... AG und muss meine Forderung dem Insolvenzverwalter melden .

Also , egal wie ich handle , habe ich nur erneut zu verlieren , deshalb lass ich es gleich sein.
Ich denke , ich werde warten , was auf mich zukommt .

Sollte eine Rechnung von Insolvenzverwalter kommen ,werde ich mein gesamtes Weihnachtsgeld als Einmalzahlung anbieten und versuchen ,Raten zu vereinbaren die höher sind als der pfändbaren Teil meines monatlichen Einkommen .
Sollte ein GV kommen , biete ich ihm mein gesamtes Weihnachtsgeld als Einmalzahlung und monatliche Raten an .

Ich glaube , andere Wahl habe ich nicht ?

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Aliah2012
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich möchte euch hiermit mitteilen , wie "meine Sache " ausgegangen ist :

Da ich bis Dato kein Lebenszeichen von der Gegenseite bekommen habe und auch nicht versucht wurde zu vollstrecken , habe ich der Gegenseite unter Vorlage von privaten finanziellen Verhältnisse , ein Regulierungsvorschlag unterbreitet ( 500 € Einmalzahlung und ab 01.01.2013 200 € monatliche Rate ) .

Der o.g. Vorschlag wurde sofort und ohne Einigungsgebühr vollumfänglich akzeptiert.
Außerdem fügt der Gläubiger hinzu , dass er mir den Original Titel nach vollständige Zahlung ohne Aufforderung aushändigen wird und ein Kostenfestsetzungsbeschluss von Gericht bezüglich seine Kosten noch aussteht , wir haben beide unterschrieben und das war's !
Die Gerichtskosten habe ich bereits bezahlt ,die 500 € Einmalzahlung habe ich überwiesen , Dauerauftrag für monatlichen Raten ist eingerichtet .
Bin sehr glücklich über den Vergleich , noch ein Gerichtsvollzieher hätte mein Arbeitgeber nach meine Privatinsolvenz nicht verkraftet ;)

-- Editiert Aliah2012 am 15.12.2012 16:32

0x Hilfreiche Antwort

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